Förderung

Heizungsförderung 2026: Diese Zuschüsse gibt es für die neue Heizung

Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung wird auch 2026 großzügig bezuschusst. Wir zeigen, wie sich Grundförderung und die einzelnen Boni kombinieren lassen, wer wie viel bekommt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten, damit kein Zuschuss verloren geht.

Dr. Serdar Özbahar 2 Min. Lesezeit
Moderne Luft-Wärmepumpe an der Außenwand eines Wohnhauses

Bis zu 70 Prozent Zuschuss – so setzt er sich zusammen

Die Heizungsförderung läuft seit 2024 über die KfW (Zuschuss 458) und ist modular aufgebaut: Auf eine Grundförderung kommen mehrere Boni, die sich addieren. Gefördert wird der Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – etwa Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.

  • Grundförderung: 30 % – für alle förderfähigen Eigentümer, unabhängig vom Einkommen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % – für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter fossiler Heizungen. 2026 gilt der volle Satz; ab 2029 sinkt er schrittweise.
  • Einkommensbonus: 30 % – für selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 40.000 €.
  • Effizienzbonus: 5 % – unter anderem für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

Die einzelnen Boni lassen sich kombinieren, die Gesamtförderung ist jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Wie viel Geld ist konkret möglich?

Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 30.000 € begrenzt. Bei der maximalen Förderquote von 70 % ergibt das einen Zuschuss von bis zu 21.000 € für die neue Heizung (Stand: Mai 2026).

Rechenbeispiel: Eine Wärmepumpe für 28.000 € bei einem selbstnutzenden Haushalt mit niedrigem Einkommen und altem Gaskessel – 30 % Grundförderung + 20 % Geschwindigkeit + 30 % Einkommen ergeben rechnerisch 80 %, gedeckelt auf 70 %. Der Zuschuss beträgt damit 19.600 €.

Die richtige Reihenfolge entscheidet

Der häufigste – und teuerste – Fehler ist die falsche Reihenfolge. Beachten Sie:

  1. Angebot einholen und Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen.
  2. Antrag bei der KfW stellen – vor Beginn der Arbeiten.
  3. Einbau durch den Fachbetrieb, anschließend Nachweis über die Fachunternehmererklärung.

Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert in der Regel den Anspruch. Unsere Fördermittelberatung übernimmt den Ablauf und das Fristenmanagement für Sie.

Heizung tauschen ist oft erst der Anfang

Eine neue Heizung arbeitet am effizientesten in einem gut gedämmten Gebäude. Wer ohnehin saniert, sollte die Maßnahmen aufeinander abstimmen – und sich vorab mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzliche 5 % Förderung auf die übrigen Einzelmaßnahmen sichern. Wie dieser Bonus funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum iSFP-Tilgungszuschuss.

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Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wer kann den Geschwindigkeitsbonus von 20 % erhalten?

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. 2026 gilt noch der volle Satz von 20 %.

Muss ich den Förderantrag vor dem Heizungstausch stellen?

Ja. Sie schließen zuerst einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ab und stellen erst danach – aber vor Beginn der Arbeiten – den Antrag bei der KfW. Wird die Reihenfolge nicht eingehalten, ist die Förderung in der Regel verloren.

Lässt sich die Heizungsförderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Boni innerhalb der Heizungsförderung sind bis maximal 70 % kombinierbar. Zusätzlich können Sie für Dämmung oder neue Fenster die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung nutzen – das sind getrennte Töpfe. Wir prüfen für Sie die wirtschaftlichste Gesamtstrategie.

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