Heizungsförderung 2026: Diese Zuschüsse gibt es für die neue Heizung
Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung wird auch 2026 großzügig bezuschusst. Wir zeigen, wie sich Grundförderung und die einzelnen Boni kombinieren lassen, wer wie viel bekommt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten, damit kein Zuschuss verloren geht.
Bis zu 70 Prozent Zuschuss – so setzt er sich zusammen
Die Heizungsförderung läuft seit 2024 über die KfW (Zuschuss 458) und ist modular aufgebaut: Auf eine Grundförderung kommen mehrere Boni, die sich addieren. Gefördert wird der Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – etwa Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.
- Grundförderung: 30 % – für alle förderfähigen Eigentümer, unabhängig vom Einkommen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % – für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter fossiler Heizungen. 2026 gilt der volle Satz; ab 2029 sinkt er schrittweise.
- Einkommensbonus: 30 % – für selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 40.000 €.
- Effizienzbonus: 5 % – unter anderem für besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Die einzelnen Boni lassen sich kombinieren, die Gesamtförderung ist jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Wie viel Geld ist konkret möglich?
Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 30.000 € begrenzt. Bei der maximalen Förderquote von 70 % ergibt das einen Zuschuss von bis zu 21.000 € für die neue Heizung (Stand: Mai 2026).
Rechenbeispiel: Eine Wärmepumpe für 28.000 € bei einem selbstnutzenden Haushalt mit niedrigem Einkommen und altem Gaskessel – 30 % Grundförderung + 20 % Geschwindigkeit + 30 % Einkommen ergeben rechnerisch 80 %, gedeckelt auf 70 %. Der Zuschuss beträgt damit 19.600 €.
Die richtige Reihenfolge entscheidet
Der häufigste – und teuerste – Fehler ist die falsche Reihenfolge. Beachten Sie:
- Angebot einholen und Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen.
- Antrag bei der KfW stellen – vor Beginn der Arbeiten.
- Einbau durch den Fachbetrieb, anschließend Nachweis über die Fachunternehmererklärung.
Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert in der Regel den Anspruch. Unsere Fördermittelberatung übernimmt den Ablauf und das Fristenmanagement für Sie.
Heizung tauschen ist oft erst der Anfang
Eine neue Heizung arbeitet am effizientesten in einem gut gedämmten Gebäude. Wer ohnehin saniert, sollte die Maßnahmen aufeinander abstimmen – und sich vorab mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzliche 5 % Förderung auf die übrigen Einzelmaßnahmen sichern. Wie dieser Bonus funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum iSFP-Tilgungszuschuss.
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