Neubau

GEG-Nachweis für den Neubau

Jeder Neubau muss den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten energetischen Mindeststandard einhalten – belegt wird das in mehreren Schritten. Am Anfang steht die GEG-Berechnung (die energetische Bilanz), daraus entsteht der prüffähige GEG-Nachweis für Ihren Bauantrag, und nach Fertigstellung folgt der Erfüllungsnachweis für die Behörde. Wir übernehmen den gesamten Weg.

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Planer berechnet mit dem Taschenrechner die Energiebilanz auf den Bauplänen eines Neubaus
Ihr Nutzen

Darum lohnt sich diese Leistung

Alle Schritte aus einer Hand

Berechnung, prüffähiger Nachweis für den Bauantrag und Erfüllungsnachweis nach Fertigstellung – Sie haben für den kompletten GEG-Weg einen Ansprechpartner.

Prüffähig fürs Bauamt

Der Nachweis liegt in genau der Form vor, die Ihre Baubehörde für den Bauantrag erwartet – mit Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust.

Mindeststandard sicher belegt

Wir bilanzieren Gebäudehülle und Anlagentechnik gegen das gesetzliche Referenzgebäude und zeigen, dass Ihr Neubau die GEG-Anforderungen einhält.

Brücke zur KfW-Förderung

Dieselbe Bilanzierung ist die Grundlage, falls Sie über den Mindeststandard hinaus ein Effizienzhaus bzw. den Klimafreundlichen Neubau fördern lassen wollen.

Schritt 1: Die GEG-Berechnung – Ihre energetische Bilanz

Am Anfang steht die Berechnung. Für Neubauten definiert das Gebäudeenergiegesetz einen Mindeststandard: Der Jahres-Primärenergiebedarf und der bauliche Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust) dürfen die Werte eines gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes nicht überschreiten. Aktuell darf der Primärenergiebedarf eines Neubaus höchstens 55 % des Referenzgebäudes betragen.

Dafür bilden wir Ihr Gebäude rechnerisch ab – Gebäudehülle, Fenster, Dämmung und Anlagentechnik. Auch die Pflicht, neue Heizungen zu einem wesentlichen Anteil mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fließt in die Bilanz ein. Das Ergebnis zeigt schwarz auf weiß, dass Ihr Neubau die Anforderungen einhält.

Schritt 2: Der GEG-Nachweis für den Bauantrag

Aus der Berechnung entsteht der prüffähige GEG-Nachweis – das Dokument, das Ihre Baubehörde sehen will. Er entsteht parallel zur Entwurfsplanung und gehört zu den Bauantragsunterlagen. So liegt der energetische Nachweis rechtzeitig vor und verzögert die Genehmigung nicht.

Sie erhalten die vollständige Dokumentation in der Form, die das Bauamt erwartet – mit Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust und dem Abgleich zum Referenzgebäude.

Schritt 3: Der Erfüllungsnachweis nach Fertigstellung

Mit dem Bauantrag ist der Weg noch nicht zu Ende. Nach Fertigstellung des Neubaus ist der Baubehörde eine Erfüllungserklärung nach § 92 GEG vorzulegen. Dieser Erfüllungsnachweis bestätigt, dass die Anforderungen des Gebäudeenergie­ gesetzes tatsächlich eingehalten wurden, und enthält die zugrunde liegenden Berechnungen.

Wir erstellen ihn auf Basis derselben Bilanzierung – passend zum Schreiben, das Sie von der Behörde dazu erhalten. So schließen Sie das GEG-Verfahren sauber ab.

Mehr als der Mindeststandard: Effizienzhaus & KfW-Förderung

Der GEG-Nachweis sichert die Pflicht. Wollen Sie fördern lassen, geht es einen Schritt weiter: Ein Effizienzhaus 40 bzw. der Klimafreundliche Neubau (KfW) ist förderfähig – und baut auf genau derselben Bilanzierung auf. Den Weg in die Förderung ebnet die Bestätigung zum Antrag für die KfW.

Abgrenzung zur Fachplanung

Brauchen Sie mehr als den reinen Nachweis – etwa die durchgängige Auslegung von Hülle und Technik –, übernimmt das unsere energetische Gebäudeplanung. Geht es Ihnen um den Ausweis fürs fertige Haus, erstellen wir den Energieausweis aus derselben Berechnung gleich mit.

Alle Schritte

Von der GEG-Berechnung bis zum Erfüllungsnachweis

  1. 1

    Projektdaten senden

    Sie übermitteln Pläne und die geplante Anlagentechnik Ihres Neubaus.

  2. 2

    GEG-Berechnung erstellen

    Wir bilanzieren Primärenergiebedarf und Wärmeschutz gegen das Referenzgebäude.

  3. 3

    Nachweis für den Bauantrag

    Sie erhalten den prüffähigen GEG-Nachweis rechtzeitig zu Ihren Bauantragsunterlagen.

  4. 4

    Erfüllungsnachweis nach dem Bau

    Nach Fertigstellung erstellen wir den Erfüllungsnachweis für die Behörde.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: GEG-Nachweis Neubau

Brauche ich für jeden Neubau einen GEG-Nachweis?

Ja. Das GEG schreibt für Neubauten energetische Mindestanforderungen vor. Der rechnerische Nachweis gehört in der Regel zu den Bauantragsunterlagen – wir erstellen ihn prüffähig für Ihre Behörde.

Was ist der Unterschied zwischen GEG-Berechnung, GEG-Nachweis und Erfüllungsnachweis?

Die GEG-Berechnung ist die energetische Bilanz Ihres Gebäudes (Primärenergie­ bedarf und Wärmeschutz). Der GEG-Nachweis ist das prüffähige Dokument daraus, das Sie für den Bauantrag einreichen. Der Erfüllungsnachweis (Erfüllungs­ erklärung nach § 92 GEG) wird nach Fertigstellung bei der Behörde vorgelegt und bestätigt, dass die Anforderungen tatsächlich eingehalten wurden.

Wann brauche ich was – schon beim Bauantrag oder erst nach Fertigstellung?

Berechnung und prüffähiger Nachweis entstehen in der Planungsphase und gehören zum Bauantrag. Der Erfüllungsnachweis folgt nach Fertigstellung des Neubaus. Wir liefern beides termingerecht, damit weder Genehmigung noch Abnahme stocken.

Worin unterscheidet sich der GEG-Nachweis vom Effizienzhaus?

Der GEG-Nachweis belegt den gesetzlichen Mindeststandard. Ein KfW-Effizienz­ haus bzw. der Klimafreundliche Neubau geht darüber hinaus und ist förderfähig. Wir rechnen beides und zeigen, ob sich der höhere Standard für Sie lohnt.

Ist der GEG-Nachweis dasselbe wie der Energieausweis?

Nein. Der GEG-Nachweis belegt die Einhaltung der Bauanforderungen gegenüber der Behörde. Der Energieausweis bewertet das fertige Gebäude für Verkauf oder Vermietung. Beide entstehen aus derselben Bilanzierung – wir erstellen auf Wunsch auch den Energieausweis für Ihren Neubau gleich mit.

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