Neubau & Bestand

Wärmebrückennachweis nach GEG

Wärmebrücken sind Stellen in der Gebäudehülle, an denen lokal mehr Wärme entweicht als in der Fläche – etwa an Balkonen, Fensterlaibungen oder Geschossdecken. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, ihren Einfluss in der Energiebilanz zu berücksichtigen. Ein detaillierter Nachweis statt pauschaler Zuschläge verbessert das Ergebnis – und damit Ihre Förderchancen.

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Tablet zeigt eine Thermografie-Aufnahme zur Analyse von Wärmeverlusten am Gebäude
Ihr Nutzen

Darum lohnt sich diese Leistung

Bessere Energiebilanz

Der detaillierte Nachweis ersetzt pauschale Zuschläge durch reale Ψ-Werte und verbessert so messbar das Ergebnis der Effizienzhaus-Berechnung.

Schäden vermeiden

Geprüfte Detaillösungen halten die Mindest-Oberflächentemperatur ein und beugen Tauwasser und Schimmel an kritischen Anschlüssen wie Fenstern, Balkonen und Sockeln vor.

Förderrelevant

Eine optimierte Wärmebrückenbewertung kann die nächste Effizienzhaus-Stufe erreichbar machen und damit den Tilgungszuschuss bzw. Kreditrahmen erhöhen.

GEG-konform nachgewiesen

Wir wählen den passenden Weg nach GEG § 24 – pauschaler Zuschlag, Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder detaillierte Berechnung – und dokumentieren ihn prüffähig.

Was ein Wärmebrückennachweis ist

Ein Wärmebrückennachweis dokumentiert, wie der zusätzliche Wärmeverlust an Wärmebrücken in der energetischen Bilanz eines Gebäudes berücksichtigt wird. Wärmebrücken sind Bereiche der Gebäudehülle, an denen lokal mehr Wärme nach außen fließt als in der ungestörten Fläche – typische Beispiele sind auskragende Balkonplatten, Fensterlaibungen, Geschossdecken, Gebäudekanten und Sockelanschlüsse.

Zwei Probleme entstehen daraus: Zum einen steigt der Transmissionswärmeverlust, zum anderen kühlt die innere Oberfläche stärker aus – mit dem Risiko von Tauwasser und Schimmel. Der Nachweis adressiert beide Aspekte und ist fester Bestandteil jeder GEG-Berechnung.

Was das GEG verlangt

Maßgeblich ist § 24 des Gebäudeenergiegesetzes („Einfluss von Wärmebrücken“). Danach ist der verbleibende Einfluss von Wärmebrücken bei der Ermittlung des Energiebedarfs zu berücksichtigen; die Zuschläge werden nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 ermittelt, die Bilanzierung erfolgt nach DIN V 18599-2.

Sie haben drei Wege, den Einfluss anzusetzen:

  • Pauschaler Zuschlag: ohne weiteren Nachweis ein pauschaler Wert von ΔU_WB = 0,10 W/(m²K) auf die gesamte wärmeübertragende Hüllfläche – der ungünstigste, aber einfachste Ansatz.
  • Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2: Werden die Anschlussdetails mit den Planungsbeispielen der Norm verglichen und als gleichwertig nachgewiesen, sinkt der Zuschlag auf 0,05 W/(m²K) (Kategorie A) bzw. 0,03 W/(m²K) (Kategorie B).
  • Detaillierte Berechnung: Die einzelnen Details werden modelliert und ihre längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Ψ-Werte) berechnet – der genaueste und meist günstigste Weg.

Pauschal, gleichwertig oder detailliert – die richtige Wahl

Welcher Weg sich lohnt, hängt vom energetischen Standard ab. Je besser ein Gebäude gedämmt ist, desto stärker fällt ein pauschaler Zuschlag ins Gewicht – denn er bewertet alle Wärmebrücken konservativ, unabhängig von der tatsächlichen Ausführung.

Bei der detaillierten Berechnung ermitteln wir für jedes maßgebliche Detail den Ψ-Wert (nach DIN EN ISO 10211 bzw. mithilfe der Werte aus DIN EN ISO 14683), multiplizieren ihn mit der jeweiligen Länge am Gebäude und summieren die Beträge. Geteilt durch die Hüllfläche ergibt sich der reale Wärmebrückenzuschlag – häufig deutlich niedriger als die Pauschale. Das Ergebnis fließt direkt in den Effizienzhaus-Nachweis ein, oft mit spürbar besserem Resultat.

Einfluss auf Förderung und Effizienzhaus-Stufe

Ein niedrigerer Wärmebrückenzuschlag senkt den Transmissionswärmeverlust und verbessert damit die Kennwerte des Gebäudes. Bei KfW-geförderten Effizienzhäusern kann das den Unterschied zwischen zwei Förderstufen ausmachen – und damit den Tilgungszuschuss oder den Kreditrahmen erhöhen, ohne dass zusätzlich in Bauteile investiert werden muss.

Gerade deshalb ist die Wärmebrückenbewertung ein wichtiger Hebel in der energetischen Gebäudeplanung: Schon in der Entwurfsphase lassen sich kritische Anschlüsse so planen, dass sie energetisch günstig und ausführungssicher sind. Ob sich der detaillierte Aufwand im Einzelfall rechnet, klären wir vorab transparent mit Ihnen.

Tauwasser und Schimmel an Wärmebrücken vermeiden

Wärmebrücken sind nicht nur ein Energiethema, sondern auch ein bauphysikalisches Risiko. An der kalten Innenoberfläche kann Luftfeuchte kondensieren; bleibt die Oberfläche dauerhaft zu kühl und feucht, droht Schimmel.

DIN 4108-2 setzt dafür eine klare Grenze: Der Temperaturfaktor an der ungünstigsten Stelle muss f_Rsi ≥ 0,70 betragen. Unter den genormten Randbedingungen entspricht das einer minimalen Oberflächentemperatur von rund 12,6 °C – dem Punkt, ab dem die relative Feuchte an der Wand die kritische Wachstumsgrenze für Schimmel erreicht. Wir prüfen kritische Anschlüsse auf diese Anforderung und schlagen bei Bedarf konstruktive Verbesserungen vor. Ergänzend sorgt ein durchdachtes Lüftungskonzept dafür, dass Feuchtelasten zuverlässig abgeführt werden.

Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des GEG (§ 24) sowie die einschlägigen Normen (DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06, DIN 4108-2, DIN EN ISO 10211/14683) in ihrer geltenden Fassung.

So läuft's

Ihre ersten Schritte

  1. 1

    Details liefern

    Sie senden uns die Ausführungsdetails und Anschlusspunkte der Gebäudehülle.

  2. 2

    Wärmebrücken bewerten

    Wir wählen den passenden Nachweisweg nach GEG § 24 und erstellen die Bewertung.

  3. 3

    Bilanz verbessern

    Der Nachweis senkt den Wärmebrückenzuschlag und stärkt Ihre Effizienzbilanz.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: Wärmebrücken

Was ist ein Wärmebrückennachweis?

Der Wärmebrückennachweis dokumentiert, wie der zusätzliche Wärmeverlust an Wärmebrücken in der Energiebilanz berücksichtigt wird. Das GEG verlangt in § 24, diesen Einfluss anzusetzen. Möglich sind ein pauschaler Zuschlag, ein Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder eine detaillierte Berechnung der einzelnen Anschlussdetails.

Wann ist ein Wärmebrückennachweis Pflicht?

Sobald für einen Neubau oder eine Sanierung ein GEG-Nachweis erstellt wird, muss der Einfluss von Wärmebrücken nach § 24 GEG berücksichtigt werden. Ein reiner Zahlenwert (pauschaler Zuschlag) genügt formal – ein detaillierter Nachweis ist freiwillig, aber bei Effizienzhäusern und KfW-Förderung oft wirtschaftlich sinnvoll.

Welche Optionen gibt es nach dem GEG?

Drei Wege: erstens der pauschale Zuschlag von ΔU_WB = 0,10 W/(m²K) ohne weiteren Nachweis; zweitens der Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 mit 0,05 W/(m²K) (Kategorie A) oder 0,03 W/(m²K) (Kategorie B); drittens die detaillierte Berechnung der tatsächlichen Ψ-Werte. Wir prüfen, welcher Weg für Ihr Projekt am günstigsten ist.

Lohnt sich der detaillierte Nachweis gegenüber dem Pauschalzuschlag?

Häufig ja. Der pauschale Zuschlag bewertet Wärmebrücken konservativ und wirkt sich gerade bei gut gedämmten Gebäuden stark aus. Eine detaillierte Berechnung bildet die geplanten Details realistisch ab und kann das Bilanzergebnis so verbessern, dass eine höhere Förderstufe erreichbar wird.

Was kostet ein Wärmebrückennachweis?

Der Aufwand hängt von der gewählten Methode und der Zahl der Details ab – ein pauschaler Ansatz ist günstiger, eine detaillierte Ψ-Wert-Berechnung aufwendiger. Wir nennen Ihnen nach Sichtung Ihrer Unterlagen einen konkreten Festpreis. Sprechen Sie uns an – das Erstgespräch ist kostenlos.

Wie verhindert der Nachweis Schimmel?

An Wärmebrücken kühlt die innere Oberfläche stärker aus. Sinkt sie zu weit ab, fällt Tauwasser aus und Schimmel kann entstehen. DIN 4108-2 fordert einen Temperaturfaktor f_Rsi ≥ 0,70 (rund 12,6 °C Mindest-Oberflächentemperatur unter Normbedingungen). Wir prüfen kritische Details darauf und schlagen bei Bedarf Verbesserungen vor.

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