Pflicht für den KfW-Antrag
Ohne BzA können Sie den Förderkredit nicht beantragen. Wir stellen das Dokument bereit, damit Ihr KfW-Antrag reibungslos läuft.
Für viele KfW-Förderkredite brauchen Sie vor der Antragstellung eine Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten. Wir berechnen Ihr Vorhaben, erstellen die BzA und liefern die BzA-ID, mit der Sie Ihren Kreditantrag bei der KfW stellen können.
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Ohne BzA können Sie den Förderkredit nicht beantragen. Wir stellen das Dokument bereit, damit Ihr KfW-Antrag reibungslos läuft.
Die BzA ist nur gültig, wenn sie ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellt und signiert. Wir sind auf der bundesweiten Liste geführt.
Wir übernehmen die energetische Berechnung Ihres Neubaus oder Effizienzhauses – bei Bedarf inklusive der Ökobilanz (LCA) für das QNG-Siegel.
Jede BzA erhält eine eindeutige BzA-ID und ist sechs Monate gültig. Wir arbeiten zügig und stimmen das Timing auf Ihren Antrag ab.
Viele KfW-Förderprogramme setzen voraus, dass vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt. Sie belegt, dass Ihr Vorhaben die technischen Förderbedingungen der KfW einhält – und ist deshalb keine Formalie, sondern die Eintrittskarte zum Kredit. Erstellt und signiert werden darf sie ausschließlich von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten. Wir übernehmen Berechnung und Bestätigung, damit Ihr Antrag nicht an dieser Hürde scheitert.
Eine Bestätigung zum Antrag ist unter anderem erforderlich für:
Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam – auf Wunsch im Rahmen unserer Fördermittelberatung.
Für den Klimafreundlichen Neubau berechnen wir, ob Ihr Gebäude die Vorgaben der gewählten Förderstufe einhält – Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 inkl. Treibhausgas-Anforderungen) oder die befristete EH55-Stufe (Anträge bis spätestens 31.12.2026) – und erstellen darauf aufbauend die BzA. Für die höhere Förderstufe „mit QNG“ ist zusätzlich eine Ökobilanzierung (LCA) und das QNG-Siegel nötig – auch das bekommen Sie bei uns aus einer Hand.
Für die Berechnung brauchen wir die Planungsunterlagen Ihres Vorhabens – je vollständiger sie sind, desto schneller liegt die BzA vor. Konkret: Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die Zahl der Wohneinheiten, die geplanten Bauteilaufbauten bzw. U-Werte sowie das Konzept der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, gegebenenfalls Photovoltaik). Für die Förderstufe mit QNG kommen die Daten für die Ökobilanz hinzu, etwa Bauteilmassen und Materialangaben. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen präzise, welche Angaben wir von Architekt oder Fachplaner benötigen.
Planen Sie für den gesamten Weg – von der Beauftragung über die Berechnung bis zum KfW-Fördervertrag – realistisch vier bis acht Wochen ein. Die BzA selbst ist ab Ausstellung sechs Monate gültig; innerhalb dieser Frist muss der Kreditantrag gestellt werden. Gerade mit Blick auf die befristete EH55-Stufe (Anträge bis spätestens 31.12.2026) lohnt es sich, Berechnung und Antragstellung früh zu takten – wir stimmen das Timing mit Ihnen und Ihrer Bank ab.
Der teuerste Fehler ist der vorzeitige Vorhabenbeginn: Wer vor der Antragstellung mit den Bauarbeiten beginnt, verliert den Förderanspruch – Planung, Baugrunduntersuchung und Grundstückserwerb sind dagegen unschädlich. Ebenfalls häufig: Die BzA läuft ab, weil der Kreditantrag zu spät gestellt wird; die Ausführung weicht später von der berechneten Planung ab, sodass die Bestätigung nach Durchführung (BnD) gefährdet ist; oder die Bestätigung stammt nicht von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten und wird von der KfW nicht anerkannt. Alle vier Punkte lassen sich mit sauberer Planung und rechtzeitiger Abstimmung sicher vermeiden.
Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir prüfen die Förderfähigkeit und erstellen die Berechnung. Anschließend stellen wir die Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID aus, mit der Sie den Kredit bei Ihrer Bank bzw. der KfW beantragen. Nach Abschluss der Maßnahmen liefern wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – Ihr lückenloser Förderweg von der Planung bis zur Auszahlung.
Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Programmbedingungen und Merkblätter der KfW in ihrer geltenden Fassung.
Wir klären, ob KfW-Effizienzhaus oder Klimafreundlicher Neubau passt.
Wir berechnen die nötigen Kennwerte für Ihren Antrag.
Sie erhalten die Bestätigung zum Antrag für die KfW.
Die BzA ist ein Nachweis, dass Ihr geplantes Vorhaben die technischen Anforderungen der KfW erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die Antragstellung: Ohne die Bestätigung zum Antrag kann der Förderkredit nicht beantragt werden.
Die BzA ist nur gültig, wenn sie ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte der bundesweiten Förderliste erstellt und signiert. Genau diese Leistung übernehmen wir für Sie.
Ja. Vor dem Antrag für den Klimafreundlichen Neubau erstellt der Energieeffizienz-Experte die BzA. Für die höhere Förderstufe mit QNG-Siegel kommt zusätzlich eine Ökobilanzierung (LCA) hinzu, die wir ebenfalls erstellen.
Jede BzA erhält eine eindeutige BzA-ID und ist in der Regel sechs Monate gültig. Deshalb stimmen wir den Zeitpunkt der Erstellung mit Ihrem geplanten Antrag ab, damit die Gültigkeit passt.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) brauchen Sie vor der Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahmen folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), mit der die KfW die Förderung final freigibt. Wir begleiten beide Schritte.
Förderung Ohne Bestätigung zum Antrag (BzA) kein KfW-Kredit: Nur gelistete Energieeffizienz-Experten dürfen die BzA für KfW 297/298 ausstellen – Ablauf und Anforderungen erklärt.
Förderung Bis zu 150.000 Euro KfW-Kredit je Wohneinheit im Programm Klimafreundlicher Neubau (EH40): Wer antragsberechtigt ist, welche Anforderungen gelten und wie der Antrag funktioniert.
Förderung Welche KfW-Förderstufe – EH55 oder EH40 – lohnt sich für Ihren Neubau? Kreditbetrag, Anforderungen und die Frist 31.12.2026 im direkten Vergleich.
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