Richtig dimensioniert
Weder überdimensioniert (teuer und ineffizient durch Takten) noch zu klein (es wird nicht warm) – die Anlage passt exakt zu Ihrem Gebäude.
Die Heizlast gibt an, wie viel Wärme Ihr Gebäude am kältesten Auslegungstag benötigt. Sie ist der erste Schritt vor jedem Heizungstausch – und entscheidet darüber, ob vor allem eine Wärmepumpe später effizient und sparsam läuft.
Preis: auf Anfrage
Weder überdimensioniert (teuer und ineffizient durch Takten) noch zu klein (es wird nicht warm) – die Anlage passt exakt zu Ihrem Gebäude.
Wir prüfen die nötige Vorlauftemperatur und die vorhandenen Heizflächen – die Voraussetzung für einen effizienten, förderfähigen Wärmepumpenbetrieb.
Die raumweise Heizlast ist Basis für den hydraulischen Abgleich und wird bei Förderung und Anlagenoptimierung regelmäßig verlangt.
Die Heizlast beziffert die Wärmeleistung, die Ihr Gebäude bei der örtlichen Auslegungstemperatur benötigt, um behaglich warm zu bleiben. Sie hängt von Dämmung, Fenstern, Fläche und Lage ab – und ist damit für jedes Haus individuell.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Heizwärmebedarf: Die Heizlast ist eine Leistung in Kilowatt (kW) für den kältesten Auslegungsfall, der Heizwärmebedarf eine Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) übers Jahr. Für die Wahl des Wärmeerzeugers zählt die Heizlast – wer stattdessen mit Verbrauchswerten oder Bedarfskennzahlen dimensioniert, liegt schnell daneben.
Bevor die Frage „Welche Heizung?” beantwortet werden kann, muss die Heizlast feststehen. Erst sie zeigt, ob eine Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizflächen und einer niedrigen Vorlauftemperatur funktioniert oder ob einzelne Räume nachgerüstet werden sollten. So vermeiden Sie eine teure Fehldimensionierung.
Die Heizlast wird nach DIN EN 12831-1 berechnet – für das gesamte Gebäude und auf Wunsch raumweise. Wir ermitteln je Raum die Transmissionswärmeverluste über die Bauteile und die Lüftungswärmeverluste, bezogen auf die Norm-Außentemperatur Ihres Standorts (in Deutschland je nach Region etwa −10 bis −16 °C). Das Ergebnis ist die benötigte Heizleistung in Kilowatt – die belastbare Grundlage, um Wärmeerzeuger und Heizflächen zu dimensionieren und die erforderliche Vorlauftemperatur zu bewerten.
Für die Berechnung genügen in der Regel: Grundrisse oder Wohnflächenangaben, das Baujahr, der Sanierungsstand von Dach, Wänden und Fenstern sowie Angaben zu den gewünschten Raumtemperaturen. Für die raumweise Auslegung samt Heizflächenbewertung erfassen wir zusätzlich die vorhandenen Heizkörper. Liegen keine Pläne vor, klären wir gemeinsam, welche Angaben wir ersatzweise nutzen können – ein Vor-Ort-Termin ist dafür nicht immer nötig.
Sind die Bauteilaufbauten eines Bestandsgebäudes nicht dokumentiert, arbeiten wir mit anerkannten Typologiewerten nach Baualtersklasse und legen offen, welche Annahmen in die Berechnung eingeflossen sind – so bleibt das Ergebnis nachvollziehbar und belastbar.
Ohne raumweise Heizlast gibt es für die Wärmepumpe keinen Zuschuss: Die KfW-Heizungsförderung setzt bei Wärmepumpen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B voraus – und der basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Auch das GEG verlangt beim Einbau einer neuen Heizung in größeren Wohngebäuden einen hydraulischen Abgleich (§ 60c GEG). Die Berechnung ist damit doppelt nützlich: als technische Auslegungsgrundlage und als Baustein im Förderantrag. Geht es anschließend um die Zuschüsse, übernehmen wir mit der KfW-Heizungsförderung und der Fördermittelberatung den nächsten Schritt.
Der häufigste Fehler ist die Auslegung nach Faustformel oder nach der Leistung des alten Kessels. Altkessel sind erfahrungsgemäß oft deutlich überdimensioniert – wer ihre Leistung übernimmt, kauft eine zu große und zu teure Anlage, die im Teillastbetrieb taktet und schneller verschleißt. Ebenfalls verbreitet: pauschale Sicherheitszuschläge, die sich über mehrere Rechenschritte aufsummieren, und die fehlende Prüfung, ob die vorhandenen Heizkörper bei abgesenkter Vorlauftemperatur noch genug Wärme abgeben. Eine saubere Heizlastberechnung ersetzt Schätzwerte durch nachvollziehbare Zahlen – raumweise und dokumentiert.
Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind DIN EN 12831 sowie die jeweils aktuellen Vorgaben des GEG (§ 60c) und die technischen Mindestanforderungen der KfW-Heizungsförderung in ihrer geltenden Fassung.
Sie übermitteln Baujahr, Flächen und den (geplanten) Dämmstand.
Wir ermitteln die Heizlast nach DIN EN 12831, auf Wunsch raumweise.
Sie bekommen die Basis für Wärmepumpe, Heizflächen und hydraulischen Abgleich.
Eine Wärmepumpe arbeitet am effizientesten bei niedriger Vorlauftemperatur und passender Leistung. Ist sie zu groß gewählt, taktet sie und verschleißt; ist sie zu klein, wird das Haus nicht warm. Die Heizlast liefert die richtige Größe.
Für die genaue Auslegung der Heizflächen und den hydraulischen Abgleich ja. Für eine erste Einschätzung, welche Heizung infrage kommt, genügt oft die gebäudeweise Heizlast – wir stimmen den Detailgrad auf Ihr Vorhaben ab.
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