Bis zu 70 % Zuschuss
Grundförderung von 30 % plus möglicher Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienz-Bonus – wir ermitteln, welche Bausteine für Sie zusammenkommen.
Der Tausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der KfW bezuschusst. Wir prüfen, welche Boni Ihnen zustehen, und begleiten den Antrag in der richtigen Reihenfolge.
Preis: auf Anfrage
Grundförderung von 30 % plus möglicher Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienz-Bonus – wir ermitteln, welche Bausteine für Sie zusammenkommen.
Der Zuschuss wird vor Vorhabenbeginn beantragt, der Vertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen. Wir achten auf die Abfolge, damit die Förderung nicht verfällt.
Auf Wunsch verzahnt mit der Heizlastberechnung, damit die geförderte Anlage auch effizient ausgelegt ist – nicht nur formal förderfähig.
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Selbstnutzer, die zügig eine alte Heizung ersetzen, profitieren vom Klimageschwindigkeits-Bonus; Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Wir prüfen Ihre Situation und ermitteln die realistisch erreichbare Förderquote.
Die Grundförderung von 30 % erhalten alle antragsberechtigten Eigentümer – auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Boni sind dagegen an Bedingungen geknüpft (Stand: Juli 2026):
Alle prozentualen Bausteine zusammen sind bei 70 % gedeckelt.
Bei einem Einfamilienhaus sind höchstens 30.000 € förderfähig – bei der maximalen Quote von 70 % ergibt das bis zu 21.000 € Zuschuss. In Mehrfamilienhäusern steigt die Grenze mit jeder Wohneinheit: um je 15.000 € für die zweite bis sechste und um je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch notwendige Umfeldmaßnahmen – etwa die Demontage der Altanlage, der Tausch von Heizkörpern oder Bohrungen für Erdsonden.
Der häufigste und teuerste Fehler ist die falsche Abfolge: Wird der Auftrag ohne gestellten Antrag fest vergeben, ist die Förderung verloren. Wir sorgen dafür, dass Antrag, Vertrag mit aufschiebender Bedingung und Umsetzung in der korrekten Reihenfolge laufen.
Von der Auslegung bis zur Auszahlung sind es fünf Schritte:
Neben der falschen Reihenfolge sehen wir vor allem drei vermeidbare Fehler: Vermieter planen Boni ein, die nur Selbstnutzern zustehen – für sie bleibt es bei der Grundförderung von 30 %. Die Anlage wird ohne Heizlastberechnung überdimensioniert und läuft dann teurer als nötig. Und die Nachweise für den Einkommensbonus liegen bei Antragstellung nicht vor, was den Zeitplan gefährdet. Alle drei Punkte klären wir, bevor der erste Vertrag unterschrieben wird.
Damit die geförderte Anlage nicht nur förderfähig, sondern auch effizient ist, verbinden wir die Antragstellung auf Wunsch mit der Heizlastberechnung. Geht es um weitere Programme, kombinieren wir die Heizungsförderung in der Fördermittelberatung mit BAFA, KfW und Land.
Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die Programmbedingungen der KfW (Heizungsförderung für Wohngebäude) in ihrer geltenden Fassung.
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und die möglichen Boni.
Wir liefern die Bestätigung zum Antrag und achten auf die richtige Reihenfolge.
Sie stellen den KfW-Antrag mit unserer Begleitung und sichern bis zu 70 %.
Die Grundförderung beträgt 30 %. Hinzu kommen können ein Klimageschwindigkeits- Bonus, ein Einkommens-Bonus und ein Effizienz-Bonus. Zusammen sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich – gedeckelt auf eine Höchstgrenze der Investition.
Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens beantragt. Den Liefer- und Leistungsvertrag schließen Sie dafür mit aufschiebender Bedingung. Wir achten auf die korrekte Reihenfolge, damit Ihr Anspruch erhalten bleibt.
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