Bestand

KfW-Heizungsförderung (BEG)

Der Tausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der KfW bezuschusst. Wir prüfen, welche Boni Ihnen zustehen, und begleiten den Antrag in der richtigen Reihenfolge.

Preis: auf Anfrage

Moderne Luft-Wärmepumpe an der Außenwand eines Wohnhauses
Ihr Nutzen

Darum lohnt sich diese Leistung

Bis zu 70 % Zuschuss

Grundförderung von 30 % plus möglicher Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienz-Bonus – wir ermitteln, welche Bausteine für Sie zusammenkommen.

Antrag in der richtigen Reihenfolge

Der Zuschuss wird vor Vorhabenbeginn beantragt, der Vertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen. Wir achten auf die Abfolge, damit die Förderung nicht verfällt.

Technisch sauber unterlegt

Auf Wunsch verzahnt mit der Heizlastberechnung, damit die geförderte Anlage auch effizient ausgelegt ist – nicht nur formal förderfähig.

Bis zu 70 % – aus diesen Bausteinen

Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Selbstnutzer, die zügig eine alte Heizung ersetzen, profitieren vom Klimageschwindigkeits-Bonus; Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Wir prüfen Ihre Situation und ermitteln die realistisch erreichbare Förderquote.

Die Boni im Detail: Wer bekommt was?

Die Grundförderung von 30 % erhalten alle antragsberechtigten Eigentümer – auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Boni sind dagegen an Bedingungen geknüpft (Stand: Juli 2026):

  • Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): nur für Selbstnutzer, die eine noch funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Bis Ende 2028 gilt der volle Satz, danach sinkt der Bonus schrittweise.
  • Einkommensbonus (30 %): für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 €, nachgewiesen über die Einkommensteuerbescheide.
  • Effizienzbonus (5 %): für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel einsetzen oder Erdreich, Wasser bzw. Abwasser als Wärmequelle nutzen.
  • Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 €): für Biomasseheizungen, die den Staub-Grenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.

Alle prozentualen Bausteine zusammen sind bei 70 % gedeckelt.

Förderfähige Kosten und maximale Zuschusshöhe

Bei einem Einfamilienhaus sind höchstens 30.000 € förderfähig – bei der maximalen Quote von 70 % ergibt das bis zu 21.000 € Zuschuss. In Mehrfamilienhäusern steigt die Grenze mit jeder Wohneinheit: um je 15.000 € für die zweite bis sechste und um je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch notwendige Umfeldmaßnahmen – etwa die Demontage der Altanlage, der Tausch von Heizkörpern oder Bohrungen für Erdsonden.

Die richtige Reihenfolge entscheidet

Der häufigste und teuerste Fehler ist die falsche Abfolge: Wird der Auftrag ohne gestellten Antrag fest vergeben, ist die Förderung verloren. Wir sorgen dafür, dass Antrag, Vertrag mit aufschiebender Bedingung und Umsetzung in der korrekten Reihenfolge laufen.

Ablauf: in fünf Schritten zum Zuschuss

Von der Auslegung bis zur Auszahlung sind es fünf Schritte:

  1. Auslegung klären: Heizlastberechnung und Angebot des Fachbetriebs einholen.
  2. BzA erstellen lassen: die Bestätigung zum Antrag durch einen Energieeffizienz-Experten bzw. das Fachunternehmen.
  3. Vertrag mit Bedingung schließen: Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung auf die Förderzusage.
  4. Antrag stellen: vor Vorhabenbeginn im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.
  5. Umsetzen und nachweisen: nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung und die Nachweise einreichen – dann wird ausgezahlt.

Häufige Fehler beim Heizungstausch

Neben der falschen Reihenfolge sehen wir vor allem drei vermeidbare Fehler: Vermieter planen Boni ein, die nur Selbstnutzern zustehen – für sie bleibt es bei der Grundförderung von 30 %. Die Anlage wird ohne Heizlastberechnung überdimensioniert und läuft dann teurer als nötig. Und die Nachweise für den Einkommensbonus liegen bei Antragstellung nicht vor, was den Zeitplan gefährdet. Alle drei Punkte klären wir, bevor der erste Vertrag unterschrieben wird.

Technik und Förderung aus einer Hand

Damit die geförderte Anlage nicht nur förderfähig, sondern auch effizient ist, verbinden wir die Antragstellung auf Wunsch mit der Heizlastberechnung. Geht es um weitere Programme, kombinieren wir die Heizungsförderung in der Fördermittelberatung mit BAFA, KfW und Land.

Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die Programmbedingungen der KfW (Heizungsförderung für Wohngebäude) in ihrer geltenden Fassung.

So läuft's

Ihre ersten Schritte

  1. 1

    Vorhaben prüfen

    Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit und die möglichen Boni.

  2. 2

    Antrag vorbereiten

    Wir liefern die Bestätigung zum Antrag und achten auf die richtige Reihenfolge.

  3. 3

    Zuschuss sichern

    Sie stellen den KfW-Antrag mit unserer Begleitung und sichern bis zu 70 %.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: Heizungsförderung

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Hinzu kommen können ein Klimageschwindigkeits- Bonus, ein Einkommens-Bonus und ein Effizienz-Bonus. Zusammen sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich – gedeckelt auf eine Höchstgrenze der Investition.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens beantragt. Den Liefer- und Leistungsvertrag schließen Sie dafür mit aufschiebender Bedingung. Wir achten auf die korrekte Reihenfolge, damit Ihr Anspruch erhalten bleibt.

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