Neubau

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297)

Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) finanzieren Sie Ihren Neubau deutlich günstiger – mit bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit. Die EH55-Stufe ist befristet: Anträge nur bis spätestens 31.12.2026, solange das Budget reicht. Als gelistete Energieeffizienz-Experten erstellen wir Berechnung und Bestätigung zum Antrag (BzA) – rechtzeitig vor Ihrem Antrag.

Preis: auf Anfrage

Modernes, energieeffizientes Wohnhaus mit großzügiger Verglasung und gepflegtem Garten
Ihr Nutzen

Darum lohnt sich diese Leistung

Bis zu 150.000 € je Wohneinheit

Zinsgünstiger KfW-Kredit für Ihren Wohnungsneubau: bis zu 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel sogar bis zu 150.000 €.

Befristete EH55-Stufe nutzen

Die EH55-Stufe stellt geringere Anforderungen als EH40 – Anträge sind aber nur bis spätestens 31.12.2026 möglich, solange das Budget reicht. Wir prüfen, ob Ihr Projekt die Frist noch schafft.

Pflicht-Experte inklusive

Ohne gelisteten Energieeffizienz-Experten gibt es keine KfW-Zusage. Wir stehen auf der Bundesliste und erstellen Berechnung und BzA für Sie.

Rechtzeitig vor Baubeginn

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über Ihre Hausbank gestellt werden. Wir takten Berechnung und BzA so, dass Ihr Zeitplan hält.

Alternative zum Neubau

Oder lieber Bestand kaufen und sanieren?

Auch das lohnt sich aktuell richtig – mit attraktiver Förderung für die Sanierung. Finden Sie in rund 2 Minuten heraus, wie viel Förderung für Ihr Vorhaben möglich ist.

Was der Klimafreundliche Neubau fördert

Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297/298) ist aktuell der wichtigste Förderweg für den Wohnungsneubau: ein zinsverbilligter Kredit der KfW, dessen Konditionen deutlich unter marktüblichen Baufinanzierungen liegen. Die drei Förderstufen im Überblick:

  • Effizienzhaus 55 (befristet): bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit – Anträge nur bis spätestens 31.12.2026
  • Klimafreundliches Wohngebäude (EH40-Niveau): bis zu 100.000 € je Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel: bis zu 150.000 € je Wohneinheit

Die genauen Zinskonditionen legt die KfW am Tag der Zusage fest. Gefördert wird je Wohneinheit – bei einem Mehrfamilienhaus vervielfacht sich der Kreditrahmen entsprechend.

Warum das Timing jetzt zählt

Die EH55-Stufe ist doppelt begrenzt: Anträge sind nur bis spätestens 31.12.2026 möglich (Bund und KfW haben die ursprüngliche Frist vom 30.06.2026 bis zum Jahresende verlängert), und der Bund hat dafür ein festes Budget von 800 Mio. € eingeplant – gefördert wird nur, solange diese Mittel reichen. Das Programm kann also auch vor dem Stichtag enden.

Dazu kommt der Vorlauf: Vor dem Antrag braucht es die energetische Berechnung und die Bestätigung zum Antrag (BzA), und der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über Ihre Hausbank gestellt sein. Wer rückwärts rechnet, merkt schnell: Jede Woche Vorlauf zählt. Lassen Sie Ihr Projekt deshalb jetzt prüfen – das Erstgespräch ist kostenlos.

KfW 297 oder 298 – was gilt für Sie?

  • KfW 297 richtet sich an Privatpersonen, die den Neubau selbst bewohnen.
  • KfW 298 gilt für Vermieter, Investoren, Unternehmen und Genossenschaften – also für alle, die neu bauen und vermieten oder verkaufen.

Die technischen Anforderungen sind in beiden Varianten identisch. Wir betreuen private Bauherren genauso wie Bauträger und Projektentwickler – inklusive Mehrfamilienhäusern mit vielen Wohneinheiten.

Voraussetzungen: Effizienz, Nachhaltigkeit, Experte

Je nach Förderstufe gelten unterschiedliche Anforderungen an Energieeffizienz (EH55 bzw. EH40), Treibhausgas-Emissionen und Heiztechnik – wir berechnen, ob Ihr Entwurf sie erfüllt, und zeigen, wo nachjustiert werden muss. Grundlage ist immer eine saubere GEG-Bilanzierung.

Für die höchste Stufe „mit QNG“ kommen eine Ökobilanzierung (LCA) und das QNG-Siegel hinzu. Und in jedem Fall gilt: Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten und die BzA ausstellen – ohne ihn gibt es keine Förderung. Genau diese Rolle übernehmen wir.

So läuft es mit uns ab

Sie schildern uns Ihr Bauvorhaben, wir prüfen die passende Förderstufe und erstellen die Berechnung samt Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID. Damit beantragt Ihre Hausbank den Förderkredit bei der KfW – vor Vorhabensbeginn. Während der Bauphase sichert unsere energetische Baubegleitung die Qualität, nach Fertigstellung liefern wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Ihr kompletter Förderweg aus einer Hand.

Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Programmbedingungen der KfW – siehe Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298) auf kfw.de.

Frist sichern

In drei Schritten zum KfW-Antrag

  1. 1

    Förderstufe klären

    Wir prüfen, ob EH55, EH40 oder QNG zu Ihrem Projekt passt – und ob die Frist realistisch ist.

  2. 2

    Berechnung + BzA erstellen

    Wir liefern die energetische Berechnung und die Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID.

  3. 3

    Antrag vor Baubeginn stellen

    Mit der BzA beantragen Sie den Kredit über Ihre Hausbank – vor Vorhabensbeginn.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: Klimafreundlicher Neubau

Welche Förderstufen gibt es beim Klimafreundlichen Neubau?

Drei Stufen: das Effizienzhaus 55 (befristet, Kredit bis zu 100.000 € je Wohneinheit), das Klimafreundliche Wohngebäude auf EH40-Niveau (bis zu 100.000 €) und das Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel (bis zu 150.000 €). Wir prüfen, welche Stufe zu Ihrem Projekt passt.

Wie lange läuft die EH55-Stufe noch?

Anträge für die EH55-Stufe sind bis spätestens 31.12.2026 möglich – Bund und KfW haben die ursprüngliche Frist (30.06.2026) bis zum Jahresende verlängert. Der Bund hat dafür 800 Mio. € bereitgestellt; gefördert wird nur, solange diese Mittel reichen, das Programm kann also früher enden. Verbindlich ist deshalb der 31.12.2026.

KfW 297 oder 298 – was gilt für mich?

KfW 297 gilt für Privatpersonen, die den Neubau selbst bewohnen. KfW 298 gilt für alle anderen: Vermieterinnen und Vermieter, Investoren, Unternehmen und Genossenschaften. Die technischen Anforderungen sind identisch – wir ordnen Ihr Vorhaben richtig ein.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Ja, zwingend. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte muss die Berechnung erstellen und die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen – erst damit können Sie den Förderkredit beantragen. Genau das übernehmen wir für Sie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Vorhabensbeginn – also bevor die Bauarbeiten starten. Der Kredit wird über Ihre Hausbank (Finanzierungspartner) beantragt. Planen Sie Vorlauf für Berechnung und BzA ein, gerade mit Blick auf die EH55-Frist.

Was bringt das QNG-Siegel zusätzlich?

Mit QNG-Siegel steigt der maximale Kreditbetrag von 100.000 € auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Dafür sind eine Ökobilanzierung (LCA) und die Zertifizierung nötig – beides liefern wir aus einer Hand.

Bereit für Ihre geförderte Sanierung?

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