Analyse & Nachweis

EWärmeG-Nachweis für Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg eine Heizung austauscht, muss anteilig erneuerbare Energie nutzen oder eine Ersatzmaßnahme nachweisen. Wir zeigen den wirtschaftlichsten Weg zur Pflichterfüllung und erstellen den Nachweis.

Preis: auf Anfrage

Moderne Luft-Wärmepumpe an der Außenwand eines Wohnhauses
Ihr Nutzen

Darum lohnt sich diese Leistung

Pflicht sicher erfüllt

Wir prüfen alle zulässigen Erfüllungsoptionen des EWärmeG und stellen den vorgeschriebenen Nachweis fristgerecht aus.

Wirtschaftlich gewählt

Vom erneuerbaren Anteil bis zu Ersatzmaßnahmen wie Dämmung oder Sanierungsfahrplan – wir finden die günstigste passende Lösung.

Regional erfahren

Als Beratung mit Sitz in Baden-Württemberg kennen wir die Anforderungen des Landesgesetzes aus der Praxis.

Wofür das EWärmeG gilt

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer beim Austausch der zentralen Heizungsanlage dazu, einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken – oder eine anerkannte Ersatzmaßnahme nachzuweisen.

Der Weg zum Nachweis

Wir bewerten Ihr Gebäude, vergleichen die zulässigen Erfüllungsoptionen und empfehlen die wirtschaftlichste Variante. Häufig lässt sich die Pflicht elegant mit einem Sanierungsfahrplan verbinden, der zugleich zusätzliche Förderung erschließt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: EWärmeG

Welche Optionen gibt es zur Erfüllung des EWärmeG?

Neben der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme – etwa über eine Wärmepumpe oder Solarthermie – sind verschiedene Ersatzmaßnahmen zulässig, zum Beispiel Dämmmaßnahmen oder ein Sanierungsfahrplan. Wir prüfen, welche Kombination für Ihr Gebäude am wirtschaftlichsten ist.

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