Pflicht sicher erfüllt
Wir prüfen alle zulässigen Erfüllungsoptionen des EWärmeG und stellen den vorgeschriebenen Nachweis fristgerecht aus.
Wer in Baden-Württemberg eine Heizung austauscht, muss anteilig erneuerbare Energie nutzen oder eine Ersatzmaßnahme nachweisen. Wir zeigen den wirtschaftlichsten Weg zur Pflichterfüllung und erstellen den Nachweis.
Preis: auf Anfrage
Wir prüfen alle zulässigen Erfüllungsoptionen des EWärmeG und stellen den vorgeschriebenen Nachweis fristgerecht aus.
Vom erneuerbaren Anteil bis zu Ersatzmaßnahmen wie Dämmung oder Sanierungsfahrplan – wir finden die günstigste passende Lösung.
Als Beratung mit Sitz in Baden-Württemberg kennen wir die Anforderungen des Landesgesetzes aus der Praxis.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer beim Austausch der zentralen Heizungsanlage dazu, einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken – oder eine anerkannte Ersatzmaßnahme nachzuweisen.
Wir bewerten Ihr Gebäude, vergleichen die zulässigen Erfüllungsoptionen und empfehlen die wirtschaftlichste Variante. Häufig lässt sich die Pflicht elegant mit einem Sanierungsfahrplan verbinden, der zugleich zusätzliche Förderung erschließt.
Neben der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme – etwa über eine Wärmepumpe oder Solarthermie – sind verschiedene Ersatzmaßnahmen zulässig, zum Beispiel Dämmmaßnahmen oder ein Sanierungsfahrplan. Wir prüfen, welche Kombination für Ihr Gebäude am wirtschaftlichsten ist.
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