Rechtssicher nach GEG
Ausstellung nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, inklusive der korrekten Pflichtkennwerte für Ihr Exposé.
Beim Verkauf oder bei der Vermietung ist der Energieausweis Pflicht. Wir stellen den passenden Ausweis aus – als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – und beraten Sie, welche Variante für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist.
Preis: auf Anfrage
Ausstellung nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes, inklusive der korrekten Pflichtkennwerte für Ihr Exposé.
Wir prüfen, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist, und wählen die wirtschaftlich sinnvolle Variante.
Sie erhalten den Ausweis verständlich aufbereitet – mit Einordnung der Effizienzklasse und möglicher nächster Schritte.
Spätestens bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen und Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Auch in Immobilienanzeigen sind die zentralen Kennwerte anzugeben.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist für viele ältere Gebäude vorgeschrieben. Wir klären vorab, welche Variante für Ihr Objekt zulässig ist.
Im persönlichen Gespräch ordnen wir das Ergebnis ein – und zeigen, falls gewünscht, welche Sanierungsschritte Ihre Effizienzklasse spürbar verbessern würden.
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