Bestand

GEG-Erfüllungserklärung

Ein Schreiben der Behörde oder ein Hinweis des Schornsteinfegers zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt schnell für Druck. Wir prüfen Ihre Pflichten, erstellen die erforderliche Erfüllungserklärung bzw. den Nachweis und melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

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Schnell bei Fristdruck

Liegt ein Schreiben mit Frist vor, handeln wir zügig: Wir klären Ihren Fall kurzfristig und bringen den Nachweis rechtzeitig auf den Weg.

Rechtssicher nach GEG

Wir erstellen die Erfüllungserklärung und Nachweise nach den aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – prüfsicher dokumentiert.

Ihre Pflichten im Blick

Heizungstausch, Nachrüstpflichten oder Nachweis nach Sanierung – wir ermitteln, was das GEG in Ihrem konkreten Fall verlangt.

Aktuelle Gesetzeslage

Wir verfolgen die laufende GEG-Reform zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und ordnen ein, was für Ihr Gebäude 2026 gilt.

Schreiben zur GEG-Erfüllung erhalten?

Viele Eigentümer kommen zu uns, weil ein Brief ins Haus geflattert ist: von der Behörde, der Kommune oder über den Schornsteinfeger – mit dem Hinweis, eine Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen und nachzuweisen. Das ist kein Grund zur Panik, aber zum Handeln. Wir nehmen Ihnen die Einordnung ab, klären die offene Pflicht und erstellen den erforderlichen Nachweis – fristgerecht.

Was das Gebäudeenergiegesetz von Ihnen verlangt

Das GEG bündelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Für Bestandsgebäude sind vor allem drei Punkte relevant:

  • Beratung vor dem Heizungstausch: Vor dem Einbau einer neuen Heizung ist eine Beratung vorgeschrieben. Der Nachweis darüber ist bei der Inbetriebnahme dem Schornsteinfeger vorzulegen – ohne ihn ist die Inbetriebnahme nicht möglich.
  • Nachrüst- und Austauschpflichten: Alte Heizkessel, ungedämmte Leitungen und oberste Geschossdecken können unter Pflichten fallen, deren Erfüllung kontrolliert wird.
  • Nachweis nach Sanierung oder Neubau: Nach bestimmten Maßnahmen ist die Einhaltung der GEG-Anforderungen zu erklären und zu dokumentieren.

Welche dieser Punkte Sie betreffen, hängt von Gebäude, Baujahr und geplanter Maßnahme ab. Genau das prüfen wir zu Beginn.

Aktueller Stand 2026: vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das GEG befindet sich derzeit in einer Reform. Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das an die Stelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes treten soll. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen; ein Inkrafttreten ist im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen. Vorgesehen sind unter anderem mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch und eine befristete Aussetzung der 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien.

Wichtig für Sie: Bis zum Inkrafttreten gelten die bestehenden Regeln weiter. Wir behalten den aktuellen Stand im Blick und sagen Ihnen, was heute für Ihr Gebäude verbindlich ist – ohne Spekulation.

So unterstützen wir Sie

Wir sind als unabhängige Energieberatung auf der dena-Expertenliste geführt und übernehmen den gesamten Weg: vom ersten Blick auf Ihr Schreiben über die Bewertung Ihres Gebäudes bis zur Erstellung der Erfüllungserklärung und der Rückmeldung an die zuständige Stelle. Brauchen Sie zusätzlich einen Energieausweis oder möchten Sie die Förderung optimal mitnehmen, denken wir das gleich mit.

So läuft's

Ihre ersten Schritte

  1. 1

    Behördenpost senden

    Sie leiten uns das Schreiben zur GEG-Pflicht weiter.

  2. 2

    Pflicht prüfen

    Wir klären die konkrete Anforderung und die nötigen Nachweise.

  3. 3

    Erklärung abgeben

    Wir erstellen die Erfüllungserklärung rechtssicher und fristgerecht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: GEG-Erfüllung

Was ist eine GEG-Erfüllungserklärung?

Mit einer Erfüllungserklärung weisen Sie nach, dass Ihr Gebäude bzw. eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält. Wir ermitteln, welcher Nachweis in Ihrem Fall verlangt wird, erstellen ihn und dokumentieren ihn prüfsicher.

Ich habe Post von der Behörde bekommen – was muss ich tun?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und nennen Sie die genannte Frist. Wir prüfen das Schreiben, klären die offene Pflicht und erstellen den nötigen Nachweis – damit Sie fristgerecht reagieren können. Bei Verstößen gegen das GEG drohen Bußgelder, deshalb sollten Sie das Schreiben nicht liegen lassen.

Ändert sich das GEG 2026?

Ja. Das Bundeskabinett hat im Mai 2026 den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, teils GMG) beschlossen, das das bisherige GEG ablösen bzw. umbenennen soll. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; die Änderungen sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Geplant sind mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch und eine befristete Aussetzung der 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien. Bis zum Inkrafttreten gelten die bestehenden Regeln weiter – wir ordnen für Sie ein, was aktuell für Ihr Gebäude gilt.

Brauche ich vor dem Heizungstausch einen Nachweis?

In der Regel ja. Vor dem Einbau einer neuen Heizung ist eine Beratung vorgeschrieben; deren Nachweis ist bei der Inbetriebnahme dem Schornsteinfeger vorzulegen. Diese Beratung dürfen unter anderem Energieberater der dena-Expertenliste durchführen – wir übernehmen sie für Sie und stellen den Nachweis aus.

Wird die Wärmepumpe 2026 weiter gefördert?

Nach den vorliegenden Plänen bleibt die Förderung – etwa für die Wärmepumpe – erhalten. Die konkrete Höhe und Kombination der Programme prüfen wir in der Fördermittelberatung, da sich Details im Zuge der Gesetzesreform ändern können.

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