Schnell bei Fristdruck
Liegt ein Schreiben mit Frist vor, handeln wir zügig: Wir klären Ihren Fall kurzfristig und bringen den Nachweis rechtzeitig auf den Weg.
Ein Schreiben der Behörde oder ein Hinweis des Schornsteinfegers zur Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt schnell für Druck. Wir prüfen Ihre Pflichten, erstellen die erforderliche Erfüllungserklärung bzw. den Nachweis und melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.
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Liegt ein Schreiben mit Frist vor, handeln wir zügig: Wir klären Ihren Fall kurzfristig und bringen den Nachweis rechtzeitig auf den Weg.
Wir erstellen die Erfüllungserklärung und Nachweise nach den aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – prüfsicher dokumentiert.
Heizungstausch, Nachrüstpflichten oder Nachweis nach Sanierung – wir ermitteln, was das GEG in Ihrem konkreten Fall verlangt.
Wir verfolgen die laufende GEG-Reform zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und ordnen ein, was für Ihr Gebäude 2026 gilt.
Viele Eigentümer kommen zu uns, weil ein Brief ins Haus geflattert ist: von der Behörde, der Kommune oder über den Schornsteinfeger – mit dem Hinweis, eine Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen und nachzuweisen. Das ist kein Grund zur Panik, aber zum Handeln. Wir nehmen Ihnen die Einordnung ab, klären die offene Pflicht und erstellen den erforderlichen Nachweis – fristgerecht.
Das GEG bündelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Für Bestandsgebäude sind vor allem drei Punkte relevant:
Welche dieser Punkte Sie betreffen, hängt von Gebäude, Baujahr und geplanter Maßnahme ab. Genau das prüfen wir zu Beginn.
Das GEG befindet sich derzeit in einer Reform. Im Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das an die Stelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes treten soll. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen; ein Inkrafttreten ist im Laufe des Jahres 2026 vorgesehen. Vorgesehen sind unter anderem mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch und eine befristete Aussetzung der 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien.
Wichtig für Sie: Bis zum Inkrafttreten gelten die bestehenden Regeln weiter. Wir behalten den aktuellen Stand im Blick und sagen Ihnen, was heute für Ihr Gebäude verbindlich ist – ohne Spekulation.
Wir sind als unabhängige Energieberatung auf der dena-Expertenliste geführt und übernehmen den gesamten Weg: vom ersten Blick auf Ihr Schreiben über die Bewertung Ihres Gebäudes bis zur Erstellung der Erfüllungserklärung und der Rückmeldung an die zuständige Stelle. Brauchen Sie zusätzlich einen Energieausweis oder möchten Sie die Förderung optimal mitnehmen, denken wir das gleich mit.
Sie leiten uns das Schreiben zur GEG-Pflicht weiter.
Wir klären die konkrete Anforderung und die nötigen Nachweise.
Wir erstellen die Erfüllungserklärung rechtssicher und fristgerecht.
Mit einer Erfüllungserklärung weisen Sie nach, dass Ihr Gebäude bzw. eine Maßnahme die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält. Wir ermitteln, welcher Nachweis in Ihrem Fall verlangt wird, erstellen ihn und dokumentieren ihn prüfsicher.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und nennen Sie die genannte Frist. Wir prüfen das Schreiben, klären die offene Pflicht und erstellen den nötigen Nachweis – damit Sie fristgerecht reagieren können. Bei Verstößen gegen das GEG drohen Bußgelder, deshalb sollten Sie das Schreiben nicht liegen lassen.
Ja. Das Bundeskabinett hat im Mai 2026 den Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, teils GMG) beschlossen, das das bisherige GEG ablösen bzw. umbenennen soll. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; die Änderungen sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Geplant sind mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch und eine befristete Aussetzung der 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien. Bis zum Inkrafttreten gelten die bestehenden Regeln weiter – wir ordnen für Sie ein, was aktuell für Ihr Gebäude gilt.
In der Regel ja. Vor dem Einbau einer neuen Heizung ist eine Beratung vorgeschrieben; deren Nachweis ist bei der Inbetriebnahme dem Schornsteinfeger vorzulegen. Diese Beratung dürfen unter anderem Energieberater der dena-Expertenliste durchführen – wir übernehmen sie für Sie und stellen den Nachweis aus.
Nach den vorliegenden Plänen bleibt die Förderung – etwa für die Wärmepumpe – erhalten. Die konkrete Höhe und Kombination der Programme prüfen wir in der Fördermittelberatung, da sich Details im Zuge der Gesetzesreform ändern können.
Sichern Sie sich ein kostenloses Erstgespräch – unverbindlich, herstellerneutral und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.