Neubau & Bestand

Fördermittelberatung BAFA & KfW

Die Förderlandschaft ist komplex und ändert sich laufend. Wir kennen die aktuellen Programme von BAFA, KfW und Land, kombinieren sie sinnvoll und übernehmen die Antragstellung – damit kein Zuschuss ungenutzt bleibt.

Preis: auf Anfrage

Taschenrechner und Unterlagen zur Berechnung von Fördermitteln und Sanierungskosten
Ihr Nutzen

Darum lohnt sich diese Leistung

Maximaler Zuschuss

Wir prüfen jede Kombination aus BAFA-, KfW- und Landesförderung und holen die höchstmögliche Förderquote für Ihr Vorhaben heraus.

Antrag inklusive

Von der Auswahl des Programms bis zur fristgerechten Einreichung übernehmen wir die Antragstellung und die nötigen Nachweise.

Immer aktuell

Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir arbeiten mit dem aktuellen Stand und sichern die richtige Reihenfolge von Antrag und Auftrag.

Förderung ist Detailarbeit

Ob BAFA-Zuschuss für die Wärmepumpe, KfW-Kredit fürs Effizienzhaus oder Landesprogramm – die Programme haben unterschiedliche Bedingungen, Fristen und Reihenfolgen. Ein Fehler im Ablauf kann die gesamte Förderung kosten.

Was wir für Sie übernehmen

Wir analysieren Ihr Vorhaben, identifizieren alle passenden Programme und entwickeln die wirtschaftlichste Förderstrategie. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung, behalten Fristen im Blick und stimmen die Förderung mit den nötigen Nachweisen wie iSFP und Effizienzhaus-Nachweis ab.

Die wichtigsten Programme 2026 im Überblick

Für Sanierung und Neubau von Wohngebäuden sind derzeit vor allem fünf Fördertöpfe relevant (Stand: Juli 2026):

  • BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM): 15 % Grundförderung auf Dämmung, Fenster und Anlagentechnik, mit iSFP 20 %. Förderfähig sind 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €.
  • KfW-Heizungsförderung: 30 % Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 70 %. Bei der ersten Wohneinheit sind 30.000 € förderfähig – der Zuschuss beträgt damit bis zu 21.000 €. Details auf unserer Seite zur KfW-Heizungsförderung.
  • KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus-Sanierung): bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit, mit EE- oder NH-Klasse bis zu 150.000 €, plus Tilgungszuschuss von 5 % (Effizienzhaus 85) bis 20 % (Effizienzhaus 40) zuzüglich möglicher Boni.
  • Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298): zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit QNG-Siegel; Anträge für die befristete EH55-Stufe sind nur bis spätestens 31.12.2026 möglich.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG: alternativ zur BEG-Förderung 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehbar, maximal 40.000 € je Objekt.

Hinzu kommen Landes- und kommunale Programme, die sich je nach Regelwerk mit der Bundesförderung kombinieren lassen.

Antrag vor Auftrag: die Reihenfolge entscheidet

Der Förderantrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden – das ist die wichtigste Regel fast aller Programme. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags; zulässig ist er vorab nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen dagegen vor dem Antrag beauftragt werden. Wir strukturieren den Ablauf so, dass kein Schritt den Anspruch gefährdet.

Kombinieren erlaubt – aber nach klaren Regeln

Mehrere Förderungen lassen sich nutzen, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Für ein und dieselbe Maßnahme gilt: entweder BEG-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c EStG, entweder Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus-Kredit. Zulässig ist dagegen die Aufteilung – etwa die Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung, die Dämmung über BAFA-Einzelmaßnahmen und die Beratung über die geförderte iSFP-Erstellung. Welche Kombination für Ihr Projekt am wirtschaftlichsten ist, rechnen wir transparent durch.

Häufige Fehler, die Förderung kosten

Die teuersten Fehler passieren vor dem ersten Antrag – und sind vermeidbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden:

  • Auftrag vor Antrag: Der fest vergebene Auftrag ohne Bedingung ist der häufigste Grund für den vollständigen Verlust der Förderung.
  • iSFP-Bonus verschenkt: Ohne Sanierungsfahrplan entgehen 5 Prozentpunkte Zuschuss und die doppelte förderfähige Kostengrenze.
  • Falscher Förderweg: Wer sich früh auf Einzelmaßnahmen festlegt, verbaut sich unter Umständen den wirtschaftlicheren Effizienzhaus-Weg – oder umgekehrt.
  • Fristen und Nachweise: Bestätigungen wie die BzA sind sechs Monate gültig, und auch für Verwendungsnachweise gelten Fristen.

Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien von BAFA und KfW sowie die Programmbedingungen der Länder in ihrer geltenden Fassung.

So läuft's

Ihre ersten Schritte

  1. 1

    Vorhaben schildern

    Sie beschreiben uns Ihr Sanierungs- oder Neubauprojekt.

  2. 2

    Programme kombinieren

    Wir ermitteln die optimale Kombination aus BAFA, KfW und Landesförderung.

  3. 3

    Anträge stellen

    Wir übernehmen Antrag und Fristen in der richtigen Reihenfolge.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: Fördermittel

Muss der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden?

In der Regel ja. Bei den meisten Programmen muss der Antrag bzw. der Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung vor Maßnahmen­ beginn vorliegen. Wir achten auf die korrekte Reihenfolge, damit Ihre Förderung nicht verloren geht.

Lassen sich mehrere Förderungen kombinieren?

Oft ja – etwa BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen mit Landesprogrammen oder KfW-Krediten. Welche Kombination zulässig und am wirtschaftlichsten ist, prüfen wir individuell für Ihr Projekt.

Bereit für Ihre geförderte Sanierung?

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