Maximaler Zuschuss
Wir prüfen jede Kombination aus BAFA-, KfW- und Landesförderung und holen die höchstmögliche Förderquote für Ihr Vorhaben heraus.
Die Förderlandschaft ist komplex und ändert sich laufend. Wir kennen die aktuellen Programme von BAFA, KfW und Land, kombinieren sie sinnvoll und übernehmen die Antragstellung – damit kein Zuschuss ungenutzt bleibt.
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Wir prüfen jede Kombination aus BAFA-, KfW- und Landesförderung und holen die höchstmögliche Förderquote für Ihr Vorhaben heraus.
Von der Auswahl des Programms bis zur fristgerechten Einreichung übernehmen wir die Antragstellung und die nötigen Nachweise.
Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir arbeiten mit dem aktuellen Stand und sichern die richtige Reihenfolge von Antrag und Auftrag.
Ob BAFA-Zuschuss für die Wärmepumpe, KfW-Kredit fürs Effizienzhaus oder Landesprogramm – die Programme haben unterschiedliche Bedingungen, Fristen und Reihenfolgen. Ein Fehler im Ablauf kann die gesamte Förderung kosten.
Wir analysieren Ihr Vorhaben, identifizieren alle passenden Programme und entwickeln die wirtschaftlichste Förderstrategie. Anschließend übernehmen wir die Antragstellung, behalten Fristen im Blick und stimmen die Förderung mit den nötigen Nachweisen wie iSFP und Effizienzhaus-Nachweis ab.
Für Sanierung und Neubau von Wohngebäuden sind derzeit vor allem fünf Fördertöpfe relevant (Stand: Juli 2026):
Hinzu kommen Landes- und kommunale Programme, die sich je nach Regelwerk mit der Bundesförderung kombinieren lassen.
Der Förderantrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden – das ist die wichtigste Regel fast aller Programme. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags; zulässig ist er vorab nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen dagegen vor dem Antrag beauftragt werden. Wir strukturieren den Ablauf so, dass kein Schritt den Anspruch gefährdet.
Mehrere Förderungen lassen sich nutzen, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Für ein und dieselbe Maßnahme gilt: entweder BEG-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c EStG, entweder Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus-Kredit. Zulässig ist dagegen die Aufteilung – etwa die Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung, die Dämmung über BAFA-Einzelmaßnahmen und die Beratung über die geförderte iSFP-Erstellung. Welche Kombination für Ihr Projekt am wirtschaftlichsten ist, rechnen wir transparent durch.
Die teuersten Fehler passieren vor dem ersten Antrag – und sind vermeidbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden:
Stand: Juli 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien von BAFA und KfW sowie die Programmbedingungen der Länder in ihrer geltenden Fassung.
Sie beschreiben uns Ihr Sanierungs- oder Neubauprojekt.
Wir ermitteln die optimale Kombination aus BAFA, KfW und Landesförderung.
Wir übernehmen Antrag und Fristen in der richtigen Reihenfolge.
In der Regel ja. Bei den meisten Programmen muss der Antrag bzw. der Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung vor Maßnahmen beginn vorliegen. Wir achten auf die korrekte Reihenfolge, damit Ihre Förderung nicht verloren geht.
Oft ja – etwa BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen mit Landesprogrammen oder KfW-Krediten. Welche Kombination zulässig und am wirtschaftlichsten ist, prüfen wir individuell für Ihr Projekt.
Kosten Was eine Energieberatung kostet, wovon der Preis abhängt und wie Sie über die BAFA 50 % des Honorars zurückbekommen – inklusive iSFP-Bonus für Ihre Sanierung.
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