Neubau & Bestand

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 prüft, ob der notwendige Mindestluftwechsel in einer Wohnung sichergestellt ist – und welche lüftungstechnischen Maßnahmen dafür nötig sind. Nach einer Sanierung ist die Gebäudehülle deutlich dichter; ohne geplanten Luftwechsel drohen Feuchte und Schimmel.

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Feuchteschutz sichern

Das Konzept stellt fest, ob der nötige Mindestluftwechsel ohne Technik erreicht wird – und schützt so vor Bauschäden durch Feuchte.

Normkonform

Erstellung nach DIN 1946-6 – die anerkannte Grundlage, die bei vielen Sanierungen und Neubauten herangezogen wird.

Passende Lösung

Falls Maßnahmen nötig sind, empfehlen wir bedarfsgerecht von freier Lüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Klarheit vor dem Umbau

Sie wissen vor dem Fenster- oder Dachtausch, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind – und vermeiden teure Nachbesserungen.

Was ein Lüftungskonzept leistet

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 prüft, ob der für Feuchteschutz und Raumluftqualität notwendige Luftwechsel in einer Wohnung sichergestellt ist – und legt fest, welche lüftungstechnischen Maßnahmen dafür erforderlich sind.

Neue Fenster und gedämmte Fassaden reduzieren unkontrollierte Luftundichtheiten drastisch. Das spart Energie, unterbindet aber zugleich den früher selbstverständlichen Luftaustausch durch Ritzen und Fugen. Ohne bewusst geplanten Luftwechsel steigt das Risiko von Feuchteschäden und Schimmel. Das Konzept klärt vorab, ob und wie der Mindestluftwechsel gesichert wird.

Wann ein Lüftungskonzept Pflicht ist

Ein Lüftungskonzept ist nach DIN 1946-6 immer dann zu erstellen, wenn die Gebäudehülle durch eine Maßnahme deutlich dichter wird. Die Norm nennt dafür klare Schwellen:

  • Fenstertausch: wenn im Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird.
  • Dachsanierung: wenn im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.
  • Neubau: beim Neubau einer Wohnung ist das Konzept ohnehin erforderlich.

Dahinter steht auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Es verlangt eine luftdicht ausgeführte Gebäudehülle und zugleich den notwendigen Mindestluftwechsel. Einen festen Zahlenwert nennt das GEG dafür nicht, sondern verweist auf die anerkannten Regeln der Technik – und das ist für die Wohnungslüftung die DIN 1946-6. Wer den Luftwechsel sauber plant, sichert damit den GEG-Nachweis für den Neubau mit ab.

Die vier Lüftungsstufen

Die DIN 1946-6 unterscheidet vier Lüftungsstufen, die den Luftbedarf von der dauerhaften Grundsicherung bis zur kurzzeitigen Stoßlüftung abbilden:

  • Lüftung zum Feuchteschutz: der ständig nötige Luftwechsel zum Schutz vor Bauschäden – muss dauerhaft und weitgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein, also auch bei Abwesenheit der Bewohner.
  • Reduzierte Lüftung: sichert den hygienischen Mindeststandard bei zeitweiliger Abwesenheit.
  • Nennlüftung: der Luftwechsel bei Normalnutzung der Wohnung.
  • Intensivlüftung: die höchste Stufe für kurzzeitig erhöhte Lasten, etwa beim Kochen, Duschen oder bei Feierlichkeiten.

Entscheidend ist die Stufe Feuchteschutz: Sie muss auch dann erreicht werden, wenn niemand bewusst lüftet. Genau hier zeigt sich, ob freie Lüftung genügt oder ob Technik erforderlich wird.

Freie und ventilatorgestützte Lüftung

Das Konzept bewertet zwei grundsätzliche Wege, den Luftwechsel sicherzustellen.

Freie Lüftung nutzt natürliche Druck- und Temperaturunterschiede – etwa als Querlüftung über gegenüberliegende Öffnungen oder als Schachtlüftung. Sie kommt ohne Ventilator aus, lässt sich aber nur begrenzt regeln und ist auf passende Bauteile wie Außenluftdurchlässe angewiesen.

Ventilatorgestützte Lüftung arbeitet mit Ventilatoren und ist deutlich besser planbar. Sie wird als zentrale oder dezentrale Anlage ausgeführt und ist mindestens auf Nennlüftung auszulegen. In Kombination mit einer Wärmerückgewinnung wird die Wärme der Abluft genutzt, um die einströmende Frischluft vorzuwärmen – das senkt die Lüftungsverluste spürbar und passt zu einem Effizienzhaus-Nachweis.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Nutzung und Anspruch an Komfort und Energieeffizienz ab. Wir empfehlen herstellerneutral die Variante, die zu Ihrem Projekt passt.

So läuft es mit uns ab

Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir nehmen Gebäude, Nutzung und geplante Maßnahmen auf. Auf dieser Basis prüfen wir die Lüftungsnotwendigkeit nach DIN 1946-6, ermitteln die erforderlichen Luftvolumenströme und bewerten freie wie ventilatorgestützte Lösungen.

Das Ergebnis ist ein nachvollziehbares Lüftungskonzept mit einer konkreten Empfehlung – falls Maßnahmen nötig sind, bedarfsgerecht von einfacher freier Lüftung bis zur Anlage mit Wärmerückgewinnung. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung im Rahmen unserer energetischen Baubegleitung, damit Planung und Ausführung zusammenpassen.

Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der DIN 1946-6 sowie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

So läuft's

Ihre ersten Schritte

  1. 1

    Gebäude erfassen

    Wir nehmen Nutzung, Grundriss und geplante Maßnahmen auf.

  2. 2

    Konzept erstellen

    Wir prüfen die Lüftungsnotwendigkeit nach DIN 1946-6.

  3. 3

    Empfehlung erhalten

    Sie bekommen ein nachvollziehbares Konzept mit klarer Maßnahmenempfehlung gegen Feuchte und Schimmel.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu: Lüftung

Was ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?

Ein Lüftungskonzept ist eine planerische Prüfung, ob der für Feuchteschutz und Raumluftqualität notwendige Luftwechsel in einer Wohnung sichergestellt ist. Grundlage ist die DIN 1946-6, die die Lüftung von Wohnungen regelt. Das Konzept ermittelt, ob die vorhandene Infrastruktur genügt oder ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.

Wann ist ein Lüftungskonzept verpflichtend?

Ein Lüftungskonzept ist nach DIN 1946-6 zu erstellen, wenn im Neubau gebaut oder im Bestand mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird. Im Einfamilienhaus gilt dies auch, wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird. Maßgeblich ist, dass die Gebäudehülle durch die Maßnahme deutlich luftdichter wird.

Führt ein Lüftungskonzept automatisch zu einer Lüftungsanlage?

Nein. Das Konzept prüft zunächst, ob der nötige Luftwechsel bereits sichergestellt ist – etwa durch freie Lüftung über Fenster und Fugen. Erst wenn das nicht ausreicht, werden lüftungstechnische Maßnahmen nötig. Diese reichen von einfachen Außenluftdurchlässen bis zur Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Welche Lüftungsstufen unterscheidet die DIN 1946-6?

Die Norm kennt vier Stufen: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Der Feuchteschutz muss dabei dauerhaft und weitgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein – also auch bei Abwesenheit der Bewohner. Die übrigen Stufen decken Normalnutzung und kurzzeitig erhöhten Lüftungsbedarf ab.

Was kostet ein Lüftungskonzept?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Nutzung und Umfang der geplanten Maßnahmen ab. Ein Lüftungskonzept für ein Einfamilienhaus ist in der Regel überschaubar; bei Mehrfamilienhäusern steigt der Aufwand. Wir erstellen Ihnen nach kurzer Projektaufnahme ein konkretes Angebot – sprechen Sie uns an.

Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?

Ein Lüftungskonzept kann von Fachleuten erstellt werden, die in Planung, Ausführung oder Instandhaltung lüftungstechnischer Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig sind. Eine fachkundige Erstellung sorgt dafür, dass der Feuchteschutz korrekt nachgewiesen und die passende Lösung gewählt wird.

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