Hülle und Technik im Einklang
Dämmstandard, Fenster, Lüftung und Wärmeerzeuger werden als Gesamtsystem geplant – das vermeidet Schwachstellen und unnötige Kosten.
Energetische Gebäudeplanung ist die fachliche Auslegung von Gebäudehülle und Anlagentechnik als aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem. Sie bildet die rechnerische Grundlage für GEG-Nachweis, Bauantrag und Förderung – für Neubauten ebenso wie für tiefe Sanierungen.
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Dämmstandard, Fenster, Lüftung und Wärmeerzeuger werden als Gesamtsystem geplant – das vermeidet Schwachstellen und unnötige Kosten.
Alle Berechnungen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes – sauber nach DIN V 18599 dokumentiert für Genehmigung und Förderung.
Wir planen von Anfang an auf erreichbare Effizienzhaus-Stufen und Förderprogramme hin, statt sie nachträglich aufzusetzen.
Wir liefern die bauphysikalischen Berechnungen passgenau zur Architekturplanung – die Fachgewerke arbeiten mit einer abgestimmten Grundlage.
Energetische Gebäudeplanung legt fest, wie ein Gebäude Wärme hält, erzeugt und verteilt – und zwar als zusammenhängendes System statt als Summe von Einzelmaßnahmen. Dämmung, Fenster, Luftdichtheit, Wärmebrücken, Lüftung und Wärmeerzeuger werden gemeinsam ausgelegt und rechnerisch bilanziert.
Wer energetisch baut oder saniert, trifft die wichtigsten Entscheidungen in der Planungsphase. Hier entscheidet sich, wie effizient das Gebäude später ist, welche Förderung erreichbar ist und wie wirtschaftlich der Betrieb ausfällt. Eine nachträgliche Korrektur ist fast immer teurer als eine von Anfang an durchdachte Planung.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet die Gesamtenergieeffizienz eines Neubaus über mehrere zusammenwirkende Anforderungen: den jährlichen Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust der Hülle, den sommerlichen Wärmeschutz und einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung. Diese Kennwerte lassen sich nur sinnvoll erreichen, wenn Hülle und Technik aufeinander abgestimmt sind.
Typische Stellschrauben in der Planung:
Die Detailnachweise hierzu liefern wir auf Wunsch als eigene Vertiefung – etwa den Wärmebrücken-Nachweis oder das Lüftungskonzept.
Grundlage jeder energetischen Planung ist eine saubere Energiebilanz. Seit 2024 ist dafür die DIN V 18599 verbindlich – sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Sie erfasst alle relevanten Energieströme von Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung und macht die Wechselwirkung zwischen Hülle, Technik und Nutzung sichtbar.
Beim Neubau müssen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust unter den individuell für das Referenzgebäude berechneten Höchstwerten bleiben. Für Wärmebrücken erlaubt das GEG einen pauschalen Zuschlag; mit einem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 lässt sich dieser Zuschlag reduzieren und der Bilanz Spielraum verschaffen. Das genaue Vorgehen rechnen wir im Rahmen der GEG-Berechnung für den Neubau für Ihr Projekt durch.
Eine gute energetische Planung denkt die Förderung von Anfang an mit. Für KfW- und BAFA-Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Begleitung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten zwingend vorgeschrieben – ohne diese Rolle gibt es keine Zusage. Wir stehen auf der bundesweiten Expertenliste und entwickeln das energetische Gesamtkonzept so, dass die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreichbar bleibt.
Statt eine Förderstufe nachträglich „aufzusetzen”, legen wir Hülle und Technik gleich so aus, dass der Zielwert wirtschaftlich erreicht wird. Das spart Planungsschleifen und macht den Förderweg planbar.
Sie schildern uns Ihr Bauvorhaben, wir klären Zielsetzung, Förderstufe und Budget. Anschließend erstellen wir die energetische Fachplanung, bilanzieren nach DIN V 18599 und liefern belastbare Unterlagen für Bauantrag und Ausschreibung. Auf Wunsch begleiten wir die Realisierung mit dem Effizienzhaus-Nachweis und der Baubegleitung – damit aus guter Planung auch ein gefördertes Ergebnis wird.
Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der DIN V 18599 sowie der einschlägigen Förderprogramme von KfW und BAFA.
Wir besprechen Ihr Neubau- oder Sanierungsziel, Förderstufe und Budget.
Wir planen Gebäudehülle und Anlagentechnik durchgängig GEG-konform und bilanzieren nach DIN V 18599.
Sie erhalten belastbare Planungsunterlagen für Bauantrag, Ausschreibung und Ausführung.
Energetische Gebäudeplanung ist die fachliche Auslegung von Gebäudehülle und Anlagentechnik als zusammenhängendes System. Dabei werden Dämmung, Luftdichtheit, Wärmebrücken, Lüftung und Wärmeerzeugung so geplant und bilanziert, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und die gewünschte Förderstufe erreicht.
Bei jedem Neubau verlangt das GEG einen rechnerischen Nachweis der Gesamtenergieeffizienz – ohne ihn wird der Bauantrag in der Regel nicht genehmigt. Auch bei größeren Sanierungen greifen GEG-Anforderungen an die geänderten Bauteile. Für KfW- oder BAFA-Förderung ist zusätzlich die Begleitung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.
Der Aufwand hängt von Gebäudegröße, Komplexität und Zielsetzung ab – etwa, ob nur der GEG-Nachweis oder eine vollständige förderbegleitende Planung gefragt ist. Wir erstellen Ihnen nach einem kurzen Erstgespräch ein konkretes Angebot. Ein Teil der Planungs- und Beratungskosten ist bei vielen Förderprogrammen zuschussfähig.
Der Architekt verantwortet Entwurf, Gestaltung und Genehmigungsplanung; der energetische Fachplaner liefert die bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise. Beide Rollen greifen ineinander: Wir arbeiten der Architekturplanung zu und stimmen Dämmung, Technik und Nachweise so ab, dass GEG und Förderung passen.
Seit 2024 ist für die Energiebilanz von Wohn- und Nichtwohngebäuden die DIN V 18599 verbindlich; die frühere Alternativberechnung nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 ist Ende 2023 ausgelaufen. Wir bilanzieren Ihr Gebäude nach DIN V 18599 und nutzen das Ergebnis als Grundlage für Nachweis und Förderung.
So früh wie möglich – am besten vor Abschluss der Entwurfsplanung. In dieser Phase lassen sich Hülle, Technik und Förderstufe noch ohne Mehrkosten aufeinander abstimmen. Wer erst kurz vor dem Bauantrag startet, schränkt die wirtschaftlichen Optionen unnötig ein.
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