GEG-Nachweis für den Neubau
GEG-Mindeststandard für Ihren Neubau berechnet und nachgewiesen – die Basis für Bauantrag und Förderung.
- Alle Schritte aus einer Hand
- Prüffähig fürs Bauamt
- Mindeststandard sicher belegt
Vom gesetzlichen Mindeststandard bis zum geförderten Effizienzhaus: Wir liefern Berechnungen, Nachweise und den Zugang zur KfW-Förderung für Ihren Neubau – unabhängig und aus einer Hand.
Womit wir die meisten Neubau-Vorhaben lösen – mit dem direkten Weg zur Anfrage oder zu allen Details.
GEG-Mindeststandard für Ihren Neubau berechnet und nachgewiesen – die Basis für Bauantrag und Förderung.
Zinsgünstiger KfW-Kredit mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit – inklusive befristeter EH55-Stufe (Anträge bis spätestens 31.12.2026).
Bestätigung zum Antrag für Ihre KfW-Förderung – inklusive Berechnung für Klimafreundlichen Neubau und Effizienzhaus.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach GEG – schnell, rechtssicher und sofort einsetzbar für Verkauf oder Vermietung.
Ergänzende Nachweise und Spezialleistungen für Neubau.
Aktuelles und Hintergründe rund um Neubau.
Förderung Ohne Bestätigung zum Antrag (BzA) kein KfW-Kredit: Nur gelistete Energieeffizienz-Experten dürfen die BzA für KfW 297/298 ausstellen – Ablauf und Anforderungen erklärt.
Förderung Bis zu 150.000 Euro KfW-Kredit je Wohneinheit im Programm Klimafreundlicher Neubau (EH40): Wer antragsberechtigt ist, welche Anforderungen gelten und wie der Antrag funktioniert.
Förderung Welche KfW-Förderstufe – EH55 oder EH40 – lohnt sich für Ihren Neubau? Kreditbetrag, Anforderungen und die Frist 31.12.2026 im direkten Vergleich.
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