Förderung

KfW EH55: Frist 31.12.2026 – was Bauherren jetzt tun müssen

Die KfW fördert Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard noch bis spätestens 31. Dezember 2026 mit bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit – doch der Antrag muss zwingend vor Baubeginn eingehen, und dafür braucht es einen Vorlauf von mehreren Wochen. Dieser Ratgeber erklärt, was genau befristet ist, wie der Antragsprozess abläuft und was Bauherren konkret tun müssen.

Dr. Serdar Özbahar 4 Min. Lesezeit
Moderner energieeffizienter Neubau – KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau, EH55-Stufe bis 31.12.2026

Was ist die EH55-Stufe – und warum endet sie?

Der Begriff Effizienzhaus 55 (EH55) bezeichnet einen Energiestandard, bei dem der Primärenergiebedarf des Neubaus höchstens 55 % des GEG-Referenzgebäudes beträgt. Er liegt energetisch zwischen dem Mindeststandard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem strengeren EH40-Standard, der als Dauervariante im Programm „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) verankert ist.

Die EH55-Stufe wurde im Dezember 2025 als befristetes Sonderprogramm eingeführt, um den ins Stocken geratenen Wohnungsneubau kurzfristig zu stützen. Der Bund stellt dafür 800 Millionen Euro bereit – aufgeteilt auf 2025 und 2026. Sind diese Mittel vor dem Stichtag ausgeschöpft, endet das EH55-Angebot bereits früher; in jedem Fall spätestens am 31. Dezember 2026 (maßgeblich: Antragseingang bei der KfW). Bund und KfW haben die ursprünglich auf den 30. Juni 2026 datierte Frist bis zum Jahresende verlängert.

Wichtige Einordnung: Es ist ausschließlich die befristete EH55-Stufe, die endet. Das Gesamtprogramm „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) läuft nach dem 31. Dezember 2026 weiter – ab dann auf EH40-Niveau.

Was wird gefördert und wie hoch ist der Kredit?

Über KfW 297 (Privatpersonen) und KfW 298 (Unternehmen und Wohnungswirtschaft) erhalten Bauherren im EH55-Standard:

  • Bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit (zinsvergünstigter KfW-Kredit)
  • Effektiver Jahreszins: ca. 1,00 % (Stand: Frühjahr 2026, bei 10 Jahren Laufzeit)

Zum Vergleich: Die dauerhafte EH40-Variante bietet bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit bei einem Zinssatz von rund 0,60 % p.a. – eine noch günstigere Konditionen, die ab 2027 als Standardvariante verbleibt. Bei einem angenommenen Marktzins von 3,5 % ergibt die EH55-Förderung für einen 100.000-€-Kredit über 10 Jahre eine Zinsersparnis von rund 25.000 € gegenüber einer üblichen Bankfinanzierung.

Wer die Wahl hat, die EH40-Anforderungen zu erfüllen, sollte ernsthaft prüfen, ob das gegenüber EH55 der wirtschaftlichere Weg ist – gerade angesichts des höheren Kreditbetrags und des tieferen Zinssatzes.

Die Reihenfolge ist entscheidend: Antrag immer vor Baubeginn

Der teuerste Fehler bei der KfW-Neubauförderung ist eine falsche Abfolge. Der Förderanspruch entfällt vollständig, wenn Werkverträge oder der Baubeginn vor dem Antrag liegen. Der korrekte Ablauf:

  1. GEG-Berechnung und Planungsnachweis: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte berechnet, ob Ihr Gebäude den EH55-Standard rechnerisch erfüllt. Ohne diesen Nachweis ist kein Antrag möglich.

  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Der Experte erstellt die BzA – ein Pflichtdokument für die KfW. Erst mit der BzA-ID kann der Antrag eingereicht werden. Die Bestätigung zum Antrag ist zeitlich der kritische Pfad: Sie erfordert abgeschlossene Planung und kann nicht kurzfristig nachgereicht werden.

  3. Förderantrag bei der KfW über Ihre Hausbank stellen – vor Baubeginn und vor Abschluss von Werkverträgen (oder mit aufschiebender Bedingung).

  4. Fördervertrag abwarten, dann bauen. Erst nach positivem KfW-Bescheid darf der Bau beginnen.

Dieser Vorlauf dauert realistisch vier bis acht Wochen – je nach Planungsstand, Auftragslage des Experten und Bearbeitungszeit der Bank. Wer heute noch keinen Experten und keine laufende Berechnung hat, sollte unmittelbar handeln.

Was passiert nach dem 31. Dezember 2026?

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau” (KfW 297/298) wird nicht abgeschlossen – es läuft ohne die EH55-Stufe weiter. Ab 2027 können Bauherren weiterhin Förderung beantragen, wenn ihr Gebäude den EH40-Standard erfüllt oder ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat vorweist. Die Förderhöhe steigt beim EH40 sogar auf bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit.

Die EH55-Stufe wurde bereits einmal verlängert – von ursprünglich 30. Juni 2026 auf den 31. Dezember 2026. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist nicht beschlossen. Planen Sie verbindlich auf Basis des aktuellen Fristdatums und des begrenzten Budgets – Ihr Bauvorhaben und Ihre Finanzierung dürfen nicht von einer ungesicherten politischen Entscheidung abhängen.

Jetzt konkret handeln

Wer die EH55-Förderung noch nutzen möchte, hat bis zum Jahresende Zeit – sollte den mehrwöchigen Vorlauf aber nicht unterschätzen, zumal das Budget vorher ausgeschöpft sein kann. Die wichtigsten Schritte:

  • Kein EE-Experte an Bord? Beauftragen Sie jetzt die GEG-Berechnung für den Neubau – das ist der unausweichliche Startpunkt.
  • BzA noch nicht in Arbeit? Klären Sie mit Ihrem Experten den Zeitplan für die Bestätigung zum Antrag – hier liegt erfahrungsgemäß der längste Vorlauf.
  • Antrag noch nicht bei der Hausbank? Stellen Sie ihn rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2026, mit vollständiger BzA-ID.

Die Leistung „Klimafreundlicher Neubau” von Dr. Energieberater umfasst die vollständige Begleitung: von der GEG-Berechnung über die BzA bis zur Antragstellung – mit einem festen Ansprechpartner und transparentem Festpreis nach kostenlosem Erstgespräch. Auch wer bereits jetzt auf EH40 plant, ist bei uns richtig: Die Anforderungen, aber auch die Förderbeträge, sind entsprechend höher.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Was genau endet am 31.12.2026 – das gesamte KfW-Neubaupaket?

Nein. Nur die befristete EH55-Stufe endet spätestens am 31. Dezember 2026, solange das Budget von 800 Mio. € nicht früher erschöpft ist. Das Gesamtprogramm „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) läuft danach weiter – ab 2027 ausschließlich auf EH40-Niveau, mit bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit.

Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?

Ja, das ist eine Pflichtbedingung. Werkverträge mit Handwerkern dürfen erst nach Eingang des vollständigen Antrags bei der KfW unterzeichnet werden – oder müssen mit einer aufschiebenden Bedingung versehen sein. Wird die Reihenfolge nicht eingehalten, entfällt der Förderanspruch.

Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA) und wer erstellt sie?

Die BzA ist ein technisches Dokument, das ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellt. Es bescheinigt, dass das geplante Gebäude die energetischen Mindestanforderungen der EH55-Stufe rechnerisch erfüllen wird. Ohne BzA akzeptiert die KfW keinen Förderantrag.

Wurde die EH55-Frist verlängert?

Ja. Bund und KfW haben die ursprüngliche Frist (30.06.2026) bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW bis spätestens 31. Dezember 2026. Da das Sonderbudget von 800 Mio. € begrenzt ist, kann die Förderung jedoch auch vorher enden – planen Sie daher mit Vorlauf und warten Sie nicht bis zum Stichtag.

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