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KfW-Neubauförderung: Antrags-Zeitplan

Wer die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau (Programme 297/298) beantragen möchte, muss mehrere Schritte in der richtigen Reihenfolge abarbeiten – und das alles, bevor auch nur ein Handwerker beauftragt wird. Dieser Ratgeber zeigt, welche Stationen der Antragsprozess durchläuft, wie viel Zeit jede Phase realistisch benötigt und wo der kritische Pfad liegt.

Dr. Serdar Özbahar 4 Min. Lesezeit
Bauzeitplan – Vorlauf für Berechnung, BzA und Förderantrag beim Klimafreundlichen Neubau

Klimafreundlicher Neubau beantragen: Antrag immer vor dem ersten Spatenstich

Bei der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (Programme 297 für Privatpersonen, 298 für Unternehmen und Wohnungswirtschaft) gilt eine nicht verhandelbare Grundregel: Der vollständige Förderantrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor Werkverträge rechtswirksam unterzeichnet oder Bauarbeiten begonnen werden. Wer diese Reihenfolge missachtet – auch unbewusst –, verliert den Förderanspruch vollständig.

Das klingt einfach, ist in der Praxis aber der häufigste Fehler: Bauherren unterschreiben den Werkvertrag mit dem Generalunternehmer, weil sie unter Zeitdruck stehen, und beantragen die Förderung nachträglich. Das funktioniert bei der KfW nicht. Werkverträge dürfen ausschließlich mit einer aufschiebenden Bedingung – abhängig vom positiven KfW-Bescheid – abgeschlossen werden, wenn der Antrag noch läuft.

Schritt 1: Energetische Planung und GEG-Berechnung

Bevor irgendetwas bei der KfW eingereicht werden kann, muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte feststellen, ob das geplante Gebäude den geforderten Effizienzhaus-Standard – EH55 oder EH40 – rechnerisch erfüllt. Grundlage ist eine GEG-Berechnung (Gebäudeenergiegesetz), die den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz des Gebäudes nachweist.

Für die GEG-Berechnung für den Neubau benötigt der Experte vollständige und finale Planungsunterlagen: Grundrisse, Schnitte, U-Werte der Bauteile, die geplante Heizungsanlage und Lüftungstechnik. Ändern sich wesentliche Planungsparameter nach der Berechnung, muss sie wiederholt werden. Zeitaufwand für diesen Schritt: in der Regel ein bis zwei Wochen – vorausgesetzt, alle Planungsunterlagen liegen vollständig vor.

Schritt 2: Die Bestätigung zum Antrag (BzA) – der kritische Pfad

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist das technische Kernstück des Antragsverfahrens. Sie wird ausschließlich vom Energieeffizienz-Experten erstellt, bescheinigt der KfW den berechneten Standard und enthält eine eindeutige BzA-ID, ohne die kein Förderantrag eingereicht werden kann.

Die BzA ist zeitlich der kritische Pfad aus zwei Gründen:

  • Sie setzt eine abgeschlossene, fehlerfreie GEG-Berechnung voraus.
  • Sie ist nicht kurzfristig nachreicherbar: Erst wenn die BzA vorliegt, kann die Hausbank den Antrag bei der KfW einreichen – und erst dann läuft die Uhr bis zum Fördervertrag.

Parallel zur BzA-Erstellung können Bauherren ihre Hausbank bereits informieren und die benötigten Unterlagen zusammenstellen (Grundbuchauszug, Kostenschätzung, Finanzierungsplan). Das spart wertvolle Zeit. Die Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch Dr. Energieberater ist in die Gesamtbegleitung eingebettet – ein fester Ansprechpartner für Berechnung und BzA, ohne Schnittstellen-Verluste.

Schritt 3: Antrag bei der Hausbank und KfW-Bearbeitung

Den Förderantrag stellen nicht Sie direkt bei der KfW, sondern Ihre Hausbank (oder eine andere Geschäftsbank). Die KfW arbeitet ausschließlich über Kreditinstitute. Ihr Ablauf:

  1. Hausbank mit vollständigen Unterlagen beauftragen: BzA-ID, Kostenschätzung, Finanzierungsplan.
  2. Hausbank reicht Antrag bei der KfW ein.
  3. KfW prüft und gibt einen Darlehenszusage (Fördervertrag) aus – in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen, kann bei hohem Antragsvolumen länger dauern.
  4. Nach Erhalt des Fördervertrags ist der Bau freigegeben und Werkverträge können rechtswirksam unterzeichnet werden.

Gesamter Vorlauf bis zum Baustart: Wer heute mit der Planung beginnt, braucht realistisch vier bis acht Wochen, bis der KfW-Fördervertrag vorliegt und der Bau starten darf. Bei hoher Auftragslage von Experten oder komplexen Projekten kann es auch länger dauern.

Schritt 4: Bau und Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Sobald das Gebäude fertiggestellt ist, endet das Verfahren nicht einfach: Der Energieeffizienz-Experte muss eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei der KfW einreichen. Die BnD belegt, dass das Gebäude den im Antrag versprochenen Effizienzhaus-Standard auch tatsächlich erreicht hat – auf Basis von Dokumentation der verbauten Bauteile und Anlagen.

Die energetische Baubegleitung durch denselben Experten, der GEG-Berechnung und BzA verantwortet hat, spart Zeit und Reibungsverluste: Er kennt das Projekt, kann Abweichungen frühzeitig erkennen und die BnD ohne aufwendige Nachrecherche erstellen.

EH55 oder EH40: Was hat mehr Vorlauf?

Der Antragsprozess selbst ist bei EH55 und EH40 identisch. Der Unterschied liegt in den Anforderungen an die Energieeffizienz und damit indirekt in der Planungstiefe:

  • EH55 (befristet bis spätestens 31. Dezember 2026): bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit; energetisch anspruchsvoller als GEG-Mindeststandard, aber erreichbar mit guter Dämmung und moderner Haustechnik.
  • EH40: bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit; höhere Anforderungen, die bereits in der Planungsphase abgestimmt werden müssen – Dämmung, Luftdichtheit, Lüftungsanlage und Wärmebrücken müssen auf einem höheren Niveau liegen.

Wer noch die EH55-Förderung anstrebt, hat aufgrund der Frist bis Ende 2026 etwas mehr Spielraum – sollte den mehrwöchigen Vorlauf und das begrenzte Budget aber nicht unterschätzen. Wer EH40 plant, ist zeitlich ohnehin unabhängig von der Frist – aber auch hier gilt: der Antrag vor dem Baubeginn ist Pflicht, und der Vorlauf ist derselbe.

Jetzt den Zeitplan prüfen lassen

Ein realistischer Antrags-Zeitplan lässt sich erst nach einer vollständigen Sichtung der Planungsunterlagen einschätzen. Wenn Sie Ihr Bauprojekt mit KfW-Förderung realisieren möchten, ist das Erstgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten der entscheidende erste Schritt – bevor Sie mit dem Auftraggeber oder dem Architekten in konkrete Vertragsgespräche gehen.

Dr. Energieberater begleitet Bauherren von der ersten GEG-Berechnung über die BzA bis zur Bestätigung nach Durchführung – mit transparentem Festpreis und einem festen Ansprechpartner. Das kostenlose Erstgespräch gibt Ihnen eine verbindliche Einschätzung, ob Ihr Projekt die KfW-Anforderungen erfüllt und welcher Zeitplan realistisch ist. Nutzen Sie außerdem unseren Förderrechner, um einen ersten Überblick über mögliche Förderhöhen zu erhalten.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Was ist der allererste Schritt beim KfW-Antrag für Klimafreundlichen Neubau?

Der erste Schritt ist die energetische Planung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Ohne eine vollständige GEG-Berechnung, die den geforderten Effizienzhaus-Standard rechnerisch belegt, kann weder die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden noch der Förderantrag bei der KfW eingereicht werden.

Kann ich den Förderantrag auch nach Baubeginn oder nach Unterzeichnung des Werkvertrags stellen?

Nein. Der vollständige Förderantrag muss bei der KfW eingegangen sein, bevor Werkverträge mit Handwerkern unterzeichnet oder der Bau begonnen wird. Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, entfällt der Förderanspruch vollständig. Werkverträge dürfen ausschließlich unter einer aufschiebenden Bedingung (abhängig vom Fördervertrag) vorab geschlossen werden.

Wie lange dauert der gesamte Antragsprozess – von der Planung bis zum Fördervertrag?

Realistisch sollten Sie vier bis acht Wochen einplanen: etwa zwei bis vier Wochen für die GEG-Berechnung und Erstellung der BzA durch den Energieeffizienz-Experten, dazu die Einreichungszeit bei der Hausbank und die KfW-Bearbeitungsdauer von üblicherweise ein bis drei Wochen. Bei komplexen Projekten oder hoher Auftragslage der Experten kann es länger dauern.

Was passiert nach dem Bau – brauche ich weitere Unterlagen für die KfW?

Ja. Nach Fertigstellung des Gebäudes muss der Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei der KfW einreichen. Diese Bestätigung belegt, dass das Gebäude den geförderten Effizienzhaus-Standard tatsächlich erreicht hat. Ohne BnD kann die KfW die Förderbedingungen als nicht erfüllt werten.

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