Förderung

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster & Co.

Nicht jede Sanierung muss das ganze Haus betreffen. Über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen werden auch einzelne Schritte wie Dämmung oder neue Fenster bezuschusst. Wir zeigen, was 2026 gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Dr. Serdar Özbahar 1 Min. Lesezeit
Handwerker bringt Mineralwoll-Dämmung an einer Wand an

Was die BAFA als Einzelmaßnahme fördert

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst über die BAFA gezielt einzelne Sanierungsschritte. Dazu gehören vor allem:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach- und Geschossflächen sowie Bodenflächen
  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Anlagentechnik (außer Heizung) wie Lüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung, etwa der hydraulische Abgleich

Die Heizung selbst läuft über ein eigenes Programm – siehe unseren Beitrag zur Heizungsförderung 2026.

Fördersätze und Grenzen 2026

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten.
  • iSFP-Bonus: +5 % – mit individuellem Sanierungsfahrplan also 20 %.
  • Höchstgrenze: 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €.

Wie Sie sich den iSFP-Bonus konkret sichern, erklären wir im Beitrag zum iSFP-Tilgungszuschuss.

Der Energieeffizienz-Experte ist Pflicht

Anders als bei der Heizungsförderung ist bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Beginn an ein gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) einzubinden. Er prüft die technische Förderfähigkeit, erstellt die „Technische Projektbeschreibung” (TPB) vor der Antragstellung und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Umsetzung.

Als gelistete Sachverständige übernehmen wir diese Rolle – inklusive der fachlich anspruchsvollen Nachweise wie dem Wärmebrückennachweis, der Ihre Förderbilanz zusätzlich verbessern kann.

Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag

Auch hier gilt die goldene Regel der Förderung: Erst beantragen, dann beauftragen. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss bzw. vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Unsere Fördermittelberatung sorgt dafür, dass Reihenfolge, Fristen und Nachweise lückenlos passen – damit Ihr Zuschuss sicher ankommt.

Quellen & weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Brauche ich für die BAFA-Förderung zwingend einen Energieberater?

Ja. Für die Einzelmaßnahmenförderung an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik muss ein gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Er bestätigt die technische Förderfähigkeit und übernimmt die nötigen Nachweise.

Wie hoch ist der Zuschuss für Dämmung und Fenster?

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz auf 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis zu 60.000 € (Stand: Mai 2026).

Kann ich mehrere Einzelmaßnahmen im selben Jahr fördern lassen?

Ja, solange Sie die jährliche Höchstgrenze je Wohneinheit beachten. Über mehrere Jahre verteilt lassen sich die Grenzen mehrfach nutzen – ein iSFP hilft dabei, die Maßnahmen sinnvoll zu staffeln.

Bereit für Ihre geförderte Sanierung?

Sichern Sie sich ein kostenloses Erstgespräch – unverbindlich, herstellerneutral und mit Antwort innerhalb von 24 Stunden.