EH55 oder EH40: KfW-Förderung für Neubauten im Vergleich
Beim Programm „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) können Bauherren zwischen zwei Förderstufen wählen: EH55 oder EH40. Welche Stufe mehr Kredit bringt, welche energetischen Anforderungen jeweils gelten und warum die Entscheidung zwischen EH55 oder EH40 gerade jetzt besondere Dringlichkeit hat – dieser Ratgeber gibt Ihnen die Entscheidungsgrundlage.
Die zwei Förderstufen – EH55 und EH40 im Überblick
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau” (Produkt 297 für Privatpersonen, 298 für Unternehmen und die Wohnungswirtschaft) fördert Wohngebäude auf zwei Energiestandards:
- Effizienzhaus 55 (EH55): Der Primärenergiebedarf des Gebäudes beträgt höchstens 55 Prozent des gesetzlichen Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die EH55-Stufe wurde im Dezember 2025 als befristetes Sonderprogramm eingeführt, um den stockenden Wohnungsneubau kurzfristig zu stützen.
- Effizienzhaus 40 (EH40): Der Primärenergiebedarf darf maximal 40 Prozent des GEG-Referenzgebäudes betragen. Der EH40-Standard ist die dauerhafte Grundvariante des Programms und bleibt auch nach dem 31. Dezember 2026 uneingeschränkt verfügbar.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Antragsweg – er ist für beide Stufen identisch –, sondern in den energetischen Anforderungen an das Gebäude und in den Förderkonditionen.
Förderbeträge im direkten Vergleich
Die Konditionen beider Stufen unterscheiden sich deutlich, und zwar zu Gunsten des EH40:
| Merkmal | EH55 (befristet) | EH40 (dauerhaft) |
|---|---|---|
| Maximaler Kredit je Wohneinheit | bis zu 100.000 € | bis zu 150.000 € |
| Effektiver Jahreszins (ca., Frühjahr 2026) | ca. 1,00 % | ca. 0,60 % |
| Verfügbar bis | 31.12.2026 (ggf. früher) | unbefristet |
| Budgetdeckel | 800 Mio. € (2025/26) | keiner |
Der EH40 bietet nicht nur 50.000 Euro mehr Kreditrahmen, sondern auch einen günstigeren Zinssatz. Wer ein Gebäude plant, das den EH40-Standard mit vertretbarem Aufwand erreichen kann, sollte diesen Weg ernsthaft in Betracht ziehen – die Finanzierungsvorteile überwiegen in vielen Fällen die höheren Investitionskosten für eine bessere Gebäudehülle.
Hinweis zu den Zinssätzen: Die KfW-Konditionen werden regelmäßig angepasst. Die hier genannten Werte (Stand: Frühjahr 2026) sind Richtwerte. Die tagesaktuellen Zinssätze finden Sie auf der KfW-Produktseite zu Programm 297/298.
Energetische Anforderungen: Was Ihr Gebäude erfüllen muss
EH55 ist für viele Standardgebäude mit solider Bauphysik erreichbar: Eine gute Wärmedämmung der Hülle, moderne energiesparende Fenster und eine effiziente Heizungsanlage – etwa eine Wärmepumpe oder eine Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie – reichen in vielen Fällen aus. Die GEG-Berechnung für Ihren Neubau zeigt Ihnen, ob und wie Ihr Gebäudeentwurf den EH55-Standard rechnerisch erfüllt.
EH40 verlangt mehr von der Planung und Ausführung:
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist bei EH40 in der Regel notwendig, um den niedrigen Primärenergiebedarf zu erreichen.
- Luftdichtheit der Gebäudehülle muss sorgfältig geplant und geprüft werden (Blower-Door-Test).
- Wärmebrücken müssen auf einem höheren Niveau minimiert werden – das hat direkte Auswirkungen auf Detailplanung und Ausführung.
- Höhere Dämmstärken sind typischerweise erforderlich, besonders bei Dach, Boden und Außenwand.
Diese Anforderungen müssen bereits in einer frühen Planungsphase berücksichtigt werden. Korrekturen nach abgeschlossener Ausführungsplanung sind aufwendig und teuer. Wer frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten einbindet, kann das Gebäude gezielt auf EH40 optimieren – bevor Planungsentscheidungen irreversibel werden.
Die EH55-Frist und was sie für Ihre Entscheidung bedeutet
Die EH55-Stufe ist zeitlich begrenzt. Maßgeblich für die Antragsberechtigung ist der Eingang des vollständigen Förderantrags bei der KfW – dieser muss spätestens am 31. Dezember 2026 vorliegen. Bund und KfW haben die ursprüngliche Frist (30.06.2026) bis zum Jahresende verlängert. Der Bund stellt für die EH55-Stufe insgesamt 800 Millionen Euro bereit. Sind diese Mittel vor dem Stichtag erschöpft, endet das EH55-Angebot auch früher.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet:
- Wer die EH55-Förderung noch nutzen will, sollte den Vorlauf einplanen: GEG-Berechnung, Bestätigung zum Antrag (BzA) und Einreichung über die Hausbank dauern realistisch vier bis acht Wochen – und das Budget kann vor dem Stichtag ausgeschöpft sein. Eine detaillierte Darstellung des Antragsprozesses und des Zeitplans finden Sie im Ratgeber KfW EH55: Frist 31.12.2026.
- Das Gesamtprogramm KfW 297/298 endet nicht zum Jahresende. Wer den EH40-Standard erreichen kann, ist zeitlich unabhängig von der Frist und profitiert gleichzeitig von besseren Konditionen.
- Die EH55-Stufe wurde bereits von 30.06.2026 auf den 31.12.2026 verlängert. Eine darüber hinausgehende Verlängerung ist nicht beschlossen – planen Sie verbindlich auf Basis des aktuellen Fristdatums.
Welche Stufe ist die richtige für Ihr Bauprojekt?
Die Entscheidung hängt von Ihrem konkreten Entwurf, Ihrem Zeitplan und Ihrer Finanzierungsstrategie ab:
EH55 ist sinnvoll, wenn …
- … Ihr Gebäudeentwurf weitgehend feststeht und den EH55-Standard rechnerisch sicher erfüllt,
- … Sie den Antrag noch vollständig vor dem 31. Dezember 2026 einreichen können,
- … der Mehraufwand für EH40 in Ihrer Kalkulation oder Planung nicht darstellbar ist.
EH40 ist sinnvoll, wenn …
- … Ihr Projekt noch in einer frühen Planungsphase ist und energetische Optimierungen integriert werden können,
- … Sie den höheren Kreditrahmen von bis zu 150.000 € je Wohneinheit für Ihre Finanzierung benötigen,
- … Sie zeitlich flexibel sind und keine Abhängigkeit von der EH55-Frist eingehen möchten.
In jedem Fall ist die GEG-Berechnung der erste und notwendige Schritt: Erst damit wissen Sie, welchen Standard Ihr geplantes Gebäude realistisch erreicht – und ob eine Optimierung auf EH40 mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Antragsprozess – bei EH55 und EH40 identisch
Für beide Förderstufen gilt derselbe Ablauf:
- GEG-Berechnung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten – belegt den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz des geplanten Gebäudes.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch denselben Experten – das technische Pflichtdokument für die KfW, das eine eindeutige BzA-ID enthält, ohne die kein Antrag möglich ist.
- Förderantrag über die Hausbank – nicht direkt bei der KfW; Ihre Bank reicht den Antrag mit BzA-ID, Kostenschätzung und Finanzierungsplan bei der KfW ein.
- KfW-Fördervertrag abwarten – erst nach dem positiven Bescheid darf der Bau beginnen und dürfen Werkverträge rechtswirksam unterzeichnet werden.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Wer Werkverträge vor dem Förderantrag abschließt, verliert den Förderanspruch vollständig – das ist der häufigste und teuerste Fehler beim KfW-Neubauprogramm.
Die Leistung „Klimafreundlicher Neubau” von Dr. Energieberater begleitet Sie von der ersten GEG-Berechnung über die Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung – mit einem festen Ansprechpartner, transparentem Festpreis und kostenlosem Erstgespräch.
Quellen & weiterführende Informationen
- KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 297/298 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- BMWSB – Befristete Effizienzhaus-55-Förderung startet (Dezember 2025)
- BMWSB – Bessere Konditionen bei EH55-Plus-Förderung und KFN (Februar 2026)
- KfW – Bund und KfW verlängern Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten (Frist bis 31.12.2026)